Erstes Konzert, dringende Frage

Hallo, ich gehe am Samstag zu meinem ersten Konzert von Martina Stoessel. Ich hätte einpaar Fragen:

Eigentlich darf man, wenn man 14 ist alleine auf das Konzert, aber ich bin nicht 14, deswegen gehe ich mit meiner Schwester hin, die aber 15 ist. Muss ich mit einer völljährigen Person hin oder kann mich mein Vater/Mutter auch bis zum Einlass begleiteten und sagen das er einverstanden damit ist, dass ich auf das Konzert gehe?

Wird man immer nach dem Alter gefragt und müsste man sich ausweisen? Ich könnte theoretisch auch mit meinem Vater gehen, aber ich wollte einfach mal fragen.

Danke schonmal

Hi.

Dann mach das, besser ist das auf alle Fälle.

Rechtlich, meine ich mal gelesen zu haben, ist die Begleitung eines Erwachsenen eh Vorgeschrieben. (unter 14)
Frag doch einfach beim Veranstalter nach, dann haste Gewissheit.

Wenn du den Veranstalter fragst, wird der dir höchstwahrscheinlich sagen, dass du entweder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden muss oder von einer volljährigen Person, die für die Dauer des Konzerts die Aufsichtspflicht übernimmt. Dieses ist in einem schriftlichen Dokument festzuhalten.
Ich glaube, dafür gibt es Vorlagen im Netz.

Fragt sich natürlich wie streng dort kontrolliert wird.

Gruß
Dirk

Hallo,
entschuldige meine Bildungslücke, denn ich weiss nicht wer Martina Stoessel ist.
Sollte es sich dabei um eine Nachmittagsveranstaltung ohne Alkoholausschank handeln, dürftest Du normalerweise problemlos teilnehmen dürfen. Im Sinne von Kinderdisco mit Ende um 20 Uhr.
Meines Wissens ist Deine Schwester keine angemessene Begleitperson, da sie mit ihren 15 Jahren bei Abendveranstaltungen selber noch auf Begleitung eines Erwachsenen mit der entsprechenden Reife angewiesen ist.
Wenn der Papa sich als Begleitperson anbietet, dann nehmt es doch an, denn wenn ihr ohne erwachsene Aufsichtsperson an einem abendlichen Konzert teilnehmt, können Eure Eltern ernsthafte Probleme wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bekommen.
Und das würde wiederrum zu einem Vertrauensbruch beim Vater-Töchter-Verhältnis führen…
LG, Mao

Ich hatte vor ein paar Jahren dasselbe Problem.
Vom damaligen Veranstalter hatte ich diese Infos bekommen:

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils ist beizufügen.

Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte. Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen! Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder
abgeholt werden.

Es gibt keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen.

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