Erstmals deutscher Anbieter von Musik

…in Tauschbörsen verurteilt.

Hallo zusammen,

Geht es jetzt los? Ist Deutschland das! Land der Raubpiraten???
Relativ, zur USA jedenfalls, milde finde ich die Höhe der Gelstrafe, 400 €. Dito beim Schadenersatz. Pahhh, da läßt sich doch keiner abschrecken! Oder??
Wer wirft den ersten Stein?
Ciao
Frank

http://www.heise.de/newsticker/meldung/48028

8000 Euro für die Nutzung von KaZaA …
… finde ich doch schon recht heftig. :wink:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/48028

die Strafe ist nicht besonders hoch, der Schadensersatz allerdings schon. Wie der ‚Schaden‘ da ermittelt wird, würde mich mal interessieren. Dazu müßte doch u.a. ermittelt werden, ob die Titel ohne die Tauschbörse gekauft worden wären. Zusätzliche Kosten sind der Industrie dadurch nicht entstanden.
Hätte man auf die Musik eher verzichtet, als dafür Geld auszugeben, sehe ich den Verdienstausfall auch nicht.

Klar, illegal ist illegal und die Strafe berechtigt, eher viel zu milde. Aber Schadensersatz in der Höhe? Rund 80 Cent / gefundenem Titel? …

cu Rainer

die Strafe ist nicht besonders hoch, der Schadensersatz
allerdings schon.

ich glaube gelesen zu haben, dass die Strafe + der Schadensersatz in den USA viel viel höher liegt.

Wie der ‚Schaden‘ da ermittelt wird, würde
mich mal interessieren.

mich auch!

Dazu müßte doch u.a. ermittelt werden,
ob die Titel ohne die Tauschbörse gekauft worden wären.

wer weiß! :wink:

Zusätzliche Kosten sind der Industrie dadurch nicht
entstanden.

Zusätzliche Kosten vielleicht nicht, nur entgangener Gewinn. :-/

Hätte man auf die Musik eher verzichtet, als dafür Geld
auszugeben, sehe ich den Verdienstausfall auch nicht.

ich auch nicht, das sieht halt nur die industrie.
bye
frank

…in Tauschbörsen verurteilt.

Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? :wink: Na klar! Wenn man allerdings so dämlich ist, seine illegal gezogenen Sachen „frei“ zu vermarkten-selbst schuld. Aber ansonsten sind die Deutschen alle unschuldig…

Gruß,
Roland

jap soll ja gut bei der ip-verschleierung sein (wird bloß n bisschen langsamer). muß ja keiner wissen wo man hinsurft!
gruß
frank

Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen
denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich
die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? :wink: Na klar!

Also bei mir war genau das der Grund.

Gruß Ivo

hallo,

und wie lässt man sich nicht erwischen?
selbst wenn der proxy alle paar sekunden, minuten geändert wird, ist es möglich dich zu verfolgen.

und meines wissens haben solche halblegalen anonymen tauschbörsen wie earthstation5 zu wenig nutzer/downloads um als alternative zum herkömmlichen zu gelten…

also frank, bitte klär mich auf

gruß

rasta

jap soll ja gut bei der ip-verschleierung sein (wird bloß n
bisschen langsamer). muß ja keiner wissen wo man hinsurft!
gruß
frank

Das Motto lautet doch „nicht erwischen lassen!“ Warum boomen
denn die Bandbreiten-Anbieter (DSL) wie nie zuvor? Damit sich
die Seiten beim surfen im IE schneller aufbauen? :wink: Na klar!

Also bei mir war genau das der Grund.

Außerdem ist es mit einer DSL-Flat wesentlich günstiger, wenn man sich soviel im Netz rumtreibt, wie ich.
Nicht zu vergessen, dass es auch tatsächlich legale Downloads gibt! Und wer jemals versucht hat den Adobe Reader 6.0 mit einem 56K-Modem aus dem Netz zu ziehen, der wird davon schnell kuriert sein. Von „America’s Army“ (600+ MB) will ich mal gar nicht reden).

Grüße,

Anwar

also rasta, es gibt bienen und blumen…

also frank, bitte klär mich auf

gerne doch! *sfg*
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/new… oder gleich hier:
http://anon.inf.tu-dresden.de/
gruß
frank

Anbieter verurteilt, nicht Downloader.
Ganz deutlich muss man hier sagen,
dass das *anbieten* von urheberrechtlich
geschützter Musik nicht erlaubt ist.

Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.

Aber „offensichtlich“ ist bei Tauschbörsen
so gut wie gar nichts, also muss man sich
nach heutiger Rechtslage schon saublöd
anstellen, wenn man beim Downloaden etwas
falsch machen will :smile:

Gruss, Marco

Hallo,

Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.

Dazu mal eine Frage: Gilt das auch, wenn ich das fragliche Original besitze? Ich habe nämlich ein, zwei CDs, die leider nicht mehr besonders gut lesbar sind und da kann ja eigentlich nichts dagegen sprechen, mir eine Kopie aus dem Internet zu ziehen, oder?

Grüße,

Anwar

Hallo,

Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.

Dazu mal eine Frage: Gilt das auch, wenn ich das fragliche
Original besitze? Ich habe nämlich ein, zwei CDs, die leider
nicht mehr besonders gut lesbar sind und da kann ja eigentlich
nichts dagegen sprechen, mir eine Kopie aus dem Internet zu
ziehen, oder?

Also Kopieen anfertigen ist vollkommen unabhängig
davon, ob Du das Original besitzt, oder nicht.

Du darfst dir jederzeit eine Kopie downloaden,
falls nicht offensichtlich ist, dass diese
wiederum durch das Umgehen eines „wirksamen“
Kopierschutzes angefertigt wurde.
(Wie soll sowas in einer Tauschbörse offensichtlich sein?)

Der Besitz einer unlesbaren Original-CD macht
es aber saumässig schwer, zu *beweisen*, dass
die Kopie nicht von Dir selbst stammt.

Gegen Analogkopien (Mikrofon vorm Lautsprecher)
gibt es keinen „wirksamen“ Kopierschutz, also
sind diese nach wie vor uneingeschränkt für private
Verwendung und nichtöffentliche Aufführung erlaubt.

Gruss, Marco

:smile:
hi frank,

danke.
aber 100pro sicher ist das nicht – siehe…
http://www.heise.de/security/news/foren/go.shtml?rea…

was meinst du?

gruß

rasta

also frank, bitte klär mich auf

gerne doch! *sfg*
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/new…
ode:http://anon.inf.tu-dresden.de/r gleich hier:

gruß
frank

Ausschlussprinzip
Hi!

Ganz deutlich muss man hier sagen,
dass das *anbieten* von urheberrechtlich
geschützter Musik nicht erlaubt ist.

Soweit ich informiert bin, ist es aber doch bei den meisten p2p-Systemen quasi nicht möglich etwas zu ziehen, wenn man selbst nichts anbietet, oder?

Fragende Grüße
Guido

Hi,

Ganz deutlich muss man hier sagen,
dass das *anbieten* von urheberrechtlich
geschützter Musik nicht erlaubt ist.

Soweit ich informiert bin, ist es aber doch bei den meisten
p2p-Systemen quasi nicht möglich etwas zu ziehen, wenn man
selbst nichts anbietet, oder?

Die meisten heißt nicht alle. In KaZaA z.B. ist das kein Muß - und das ist m.W. noch die größte Börse.

Gruß

Sancho

Analogkopien
Hallo Marco,

Ich hab am CD-Player einen optischen Digitalausgang. Wenn ich dann eine kopiergeschützte CD einlege und den Inhalt über diesen Ausgang in den PC einlese…
Nächste Möglichkeit: Es gibt MP3-Player, die über den Kopfhörerausgang direkt MP3s erzeugen…

Kopierschutz ist also relativ leicht zu umgehen…

gruß - hans
***

Gegen Analogkopien (Mikrofon vorm Lautsprecher)
gibt es keinen „wirksamen“ Kopierschutz, also
sind diese nach wie vor uneingeschränkt für private
Verwendung und nichtöffentliche Aufführung erlaubt.

Gruss, Marco

Hallo,

Soweit ich informiert bin, ist es aber doch bei den meisten
p2p-Systemen quasi nicht möglich etwas zu ziehen, wenn man
selbst nichts anbietet, oder?

Die meisten heißt nicht alle. In KaZaA z.B. ist das kein Muß -
und das ist m.W. noch die größte Börse.

Nicht zu vergessen, dass man auch legale Downloads anbieten kann. So wurden von mir schon etliche legale MP3s und Dokumente gezogen.

Grüße,

Anwar

PS:Ein paar nette MP3s, ganz kostenlos, gibt’s z.B. hier:
http://remix.kwed.org

Weiterleiten…

Soweit ich informiert bin, ist es aber doch bei den meisten
p2p-Systemen quasi nicht möglich etwas zu ziehen, wenn man
selbst nichts anbietet, oder?

Da ich nicht der wirkliche Fachmann bin:

Unterscheidet die Rechtsprechung eigentlich zwischen
selbst *vollständig* angebotenen Musikstücken
und dem weiterleiten von teilweise downgeloadeten
Files?

Sollte zweiteres auch strafbar sein, müssten eigentlich
auch Provider und Fernmeldeanbieter dran glauben.

Gruss, Marco

Gute Frage!
Hi!

Aber da fragst Du den falschen!
Deshalb habe ich ja gefragt!!!

Als ich anfangs meine DSL hatte, habe ich gezogen, wie blöde!

Mit dem Ergebnis: Ich habe mir nach wie vor meine CDs gekauft, und seitdem es hier wieder einen CD-Shop gibt, vertreibe ich mir den ein oder anderen Nachmittag lieber dort!

Und Filme schaue ich lieber im Kino! Und wenn nicht, bekomme ich sie sehr sehr günstig in meiner hiesigen Videothek !

Trotzdem mag ich auf DSL nimmer verzichten…

LG
Guido

Moin

Ich hab am CD-Player einen optischen Digitalausgang. Wenn ich
dann eine kopiergeschützte CD einlege und den Inhalt über
diesen Ausgang in den PC einlese…

… machst du dich in u.U. Deutschland strafbar. Man darf eine CD nur dann digital kopieren wenn sie keinen Kopierschutz enthält.

cu