Hallo,
Downloaden ist nur dann nicht erlaubt,
wenn die Quelle eine ganz offensichtlich
widerrechtlich angefertigte Kopie ist.
Dazu mal eine Frage: Gilt das auch, wenn ich das fragliche
Original besitze? Ich habe nämlich ein, zwei CDs, die leider
nicht mehr besonders gut lesbar sind und da kann ja eigentlich
nichts dagegen sprechen, mir eine Kopie aus dem Internet zu
ziehen, oder?
Also Kopieen anfertigen ist vollkommen unabhängig
davon, ob Du das Original besitzt, oder nicht.
Du darfst dir jederzeit eine Kopie downloaden,
falls nicht offensichtlich ist, dass diese
wiederum durch das Umgehen eines „wirksamen“
Kopierschutzes angefertigt wurde.
(Wie soll sowas in einer Tauschbörse offensichtlich sein?)
Der Besitz einer unlesbaren Original-CD macht
es aber saumässig schwer, zu *beweisen*, dass
die Kopie nicht von Dir selbst stammt.
Gegen Analogkopien (Mikrofon vorm Lautsprecher)
gibt es keinen „wirksamen“ Kopierschutz, also
sind diese nach wie vor uneingeschränkt für private
Verwendung und nichtöffentliche Aufführung erlaubt.
Gruss, Marco