Erstsemester

Liebe/-r Experte/-in,

da ich mit 37 mein erstes Studium beginnen möchte, nachdem ich 18 Jahre berufstätig war, habe ich ein recht ungewöhnliches Problem. Zum 31.05.2009 bin ich aus der Firma ausgeschieden. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits arbeitsunfähig krank und bin es auch immer noch. Daher beziehe ich seit Juni Krankengeld. Nun habe ich am 01.10.2009 meinen ersten Tag an der Uni gehabt, obwohl ich eigentlich noch krank geschrieben bin. Es ist nichts Ansteckendes,ich bin nicht bettlägerig und ich bin durchaus in der Lage, an Vorlesungen und Seminaren teilzunehmen. Da in der Uni keine Anwesenheitspflicht herrscht, kann ich doch trotzdem studieren und muß der Hochschule auch nicht meine Arbeitsunfähigkeit nachweisen, oder? Leider konnte ich kein Gesetz, keine Bestimmung o.Ä. finden, in der das steht.

Liebe Annette,

ich habe während meines gesamten Studiums nie einen Krankenschein eingereicht. Ich wüsste nicht, wozu. Außer, du hast Prüfungen, die du aufgrund einer Erkrankung nicht ablegen kannst.

Ich weiß aber nicht genau, ob es vielleicht sinnvoll ist, es doch bekannt zu geben, da du ja (für welche Zwecke auch immer - um in Seminar zu kommen, die überfüllt sind, um ein Verlängerung des Prüfungszietraums zu bekommen …) so Härtefall-Anträge stellen kannst.

Ich empfehle dir, dich an die Allgemeine Studienberatung zu wenden. Die geben (auch rechtlich verbindliche) Auskünfte auch zu einer Frage wie deiner.

Hoffentlich konnte ich dir erst mal weiterhelfen.

Viel Erfolg und Spaß bei deinem Studium.

Gruß
Ke

Hallo Ke,

vielen Dank für Deine freundliche Antwort. Ich glaube, so werde ich es auch machen.
Danke für die lieben Wünsche - bin schon gespannt, was da noch auf mi ch zukommt.

lg

Annette