Liebe/-r Experte/-in,
da ich mit 37 mein erstes Studium beginnen möchte, nachdem ich 18 Jahre berufstätig war, habe ich ein recht ungewöhnliches Problem. Zum 31.05.2009 bin ich aus der Firma ausgeschieden. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits arbeitsunfähig krank und bin es auch immer noch. Daher beziehe ich seit Juni Krankengeld. Nun habe ich am 01.10.2009 meinen ersten Tag an der Uni gehabt, obwohl ich eigentlich noch krank geschrieben bin. Es ist nichts Ansteckendes,ich bin nicht bettlägerig und ich bin durchaus in der Lage, an Vorlesungen und Seminaren teilzunehmen. Da in der Uni keine Anwesenheitspflicht herrscht, kann ich doch trotzdem studieren und muß der Hochschule auch nicht meine Arbeitsunfähigkeit nachweisen, oder? Leider konnte ich kein Gesetz, keine Bestimmung o.Ä. finden, in der das steht.