Erststudium Anfahrtkosten aus 2012 ansetzen?

Liebe Community,

während meines Erststudiums in Mannheim hatte ich während des ersten Semester (Im Jahre 2012) keine Studentenwohnung in Mannheim sondern wohnte bei meinen Eltern in Frankfurt.
Kurzum: Ich pendelte täglich mit dem ICE zur Uni.

Ist es möglich die Kosten für die ICE Fahrten anzusetzen?

Soweit ich weiß sind bei Studienkosten die Fristen verlängert und man darf bis zu 7 Jahre lang Kosten geltend machen.

Sollte dies möglich sein - gibt es die Möglichkeit eine Pauschale geltend zu machen oder müssen genaue Quittungen vorgelegt werden? Reichen auch Kontoauszüge?

LG

Bei Studienkosten bis zu 7 Jahre möglich

Das kann man so nicht sagen. Richtig ist, dass man bei der Einkommensteuer eine vierjährige Festsetzungsverjährung hat, die sich bei Abgabepflicht noch einmal um eine bis zu dreijährige Anlaufhemmung verlängert. Solange noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und noch kein Bescheid vorliegt, kann man noch eine Steuererklärung abgeben und darin auch Studienkosten geltend machen, dazu gehören gegebenenfalls auch Fahrt- und Reisekosten.

In der Erklärung für 2017 kann man aber auf keinen Fall diese Kosten nachträglich ansetzen, dies ist aufgrund des Abflussprinzips nicht möglich.

Wenn für 2012 noch eine Erklärung abgegeben werden kann, dann ja. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies nicht möglich ist, da wahrscheinlich eine Antragsveranlagung vorliegt und deswegen bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Hier greift die Entfernungspauschale. Quittungen sind nicht notwendig, aber gegebenenfalls muss man die Fahrten glaubhaft machen. Bei einem Ansatz der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel benötigt man möglicherweise Belege, Kontoauszug sollte aber reichen.

Ich habe für das Jahr 2012 noch keine Steuererklärung abgegeben.
Die einzigen und ersten Steuererklärungen die ich in meinem Leben abgegeben habe waren dieses Jahr für 2015, 2016, 2017.

Somit sollte 2012 ja noch möglich sein, richtig?

Auf welchem Anlagebogen wären denn die entsprechenden Kilometerzahlen einzutragen?

Beste Grüße

Nur wenn eine Verpflichtung zur Abgabe besteht. Also beispielsweise, wenn selbständige oder gewerbliche Einkünfte vorliegen oder wenn Krankengeld bezogen wurde.

Wenn keine abgeschlossene erste Ausbildung vorliegt, dann sind das Berufsausbildungskosten, die im Mantelbogen eingetragen werden. Bei abgeschlossener erster Ausbildung sind diese Kosten in der Regel Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, also in Anlage N als Fortbildungskosten einzutragen.