Erstttaung kosten/jugendamt/insolvenz

Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf einen Freund.
er erhielt im April 2020 post vom jugendamt, er möchte bitte kosten für ein Kind erstatten,welches sich in vollzeitpflege befindet.ebenso Gehaltsnachweise des Jahres 2019.
Im Juli kam post, er müsse 210€/monatlich für die Pflege des Kindes zahlen.
Nach Aufforderung der Geburtsurkunde des Kindes, kam ein Bescheid, er solle diese 210€/mon zaheln zzgl bis September 2020 17.000€ aus 2016.
Nun ist es so, das Kind ist 2004 geboren,wohl seit 2008 in einer Pflege Familie. Er kennt das kind nicht, wurde noch nie angeschrieben wegen unterhalt o.ä.
Er wusste von dem Kind,aber nicht das es sein ist.
Ebenso hat er 2017 die Privatinsolvenz beantragt,welche läuft.
Das jugendamt geht von einem Einkommen von ca 1700€ aus. Wovon aber knapp 500€/mon an die insolvenz gehen.
Er soll nun, von diesen ca 1200€ ,jeden mont 210€ ans Jugendamt zaheln ,inkl der ca 17.000€.
Ist dies so rechtens?
Ja er steht kn der Urkunde, aber hätte er nicht auch irgendwann mal unterhalt zahlen müssen, und nicht erst nach fast 16 Jahren das erste mal von dem Kind hören, und dann gleich solche Unsummen zahlen?

Also, ob er früher vom Kind und einer Unterhaltszahlung für das Kind hätte hören müssen.
Hätte ich schon erwartet und vielleicht hat dein Freund da auch was vergessen.
Die Forderung ist jedenfalls nicht verjährt. Also kann sie auch jetzt noch eingefordert werden.

Die monatliche Zahlung wird er wohl übernehmen müssen. Die Nachzahlung kann er nicht in einer Summe leisten. da sollte er sich ans Jugendamt wenden und eine Ratenvereinbarung treffen wenn das überhaupt möglich ist . Das Sozialamt wird froh sein er kann die 210 € im Monat zahlen.

Wegen der laufenden Insolvenz könnte er sich auch an seinen Insolvenzverwalter wenden und die neue Sachlage ansprechen. Ob hier nicht die Insolvenzzahlung gekürzt werden darf weil grundsätzlich ja Unterhalt immer vorgeht.
Das kann aber das Insolvenzverfahren beeinträchtigen, deshalb Kontakt aufnehmen und fragen.

MfG
duck313

Laut ihm und anfrage im April gab es keinerlei Schreiben zuvor.
Aussage,der Buchstabe wurde vergessen.
Es ist aber wie gesagt, immer noch kein unterhalt…
Es ist eine kostenerstattung,da sich das Kind in einer Pflegefamilie befindet.
Aber auch bei den 210€, hat er abzgl miete,nk etc noch 200€ um zur Arbeit zu kommen und sich mit Lebensmitteln zu versorgen…kann doch nicht hinkommen…
Bei der Insolvenz ist weder telefonisch noch per email jemand zu erreichen. Erst hieß es die Bearbeiterin sei im Urlaub, in dringenden Fällen möchte man sich an die Kollegin wenden, aber da passiert auch seit fast 2 Wochen nix.
Endlos Zeit hat er ja auch nicht um auf schreiben zu reagieren.
Es ist aber wie gesagt kein unterhalt!
Dies wäre dann

Halte dich nicht am Begriff „Unterhalt“ fest. Es ist schlicht egal ob Kind zuhause bei Mutter oder in Pflegefamilie lebt. In beiden Fällen fallen Kosten an, zu denen die Eltern je nach finanziellen Möglichkeiten beitragen müssen.
Was meinst du was das monatlich in einer Pflegefamilie kostet ?
210 € sind nur ein Bruchteil, sicher nicht mal 5-10 %.

Und ob sein zugrunde gelegtes Einkommen stimmt muss man halt mit dem Amt klären.
Und dein Freund sollte mal prüfen, ob der nicht Unterstützung bekommen kann, etwa Wohngeld.

Das wäre ja eine Goldgrube.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/finanzielles.de

Und selbstverständlich ist hier der Insolvenzbetreuer der erste Ansprechpartner. Eigentlich schon bevor dem Jugendamt das Einkommen gemeldet wurde. Und damit das Jugendamt nicht anfängt zu pfänden, wartet man nicht einfach ab, sondern nimmt SOFORT auch mit denen Verbindung auf und klärt die Sache!