Laut Strafbefehl wurde nach einer Alkoholfahrt der Führerschein für 11 Monate eingezogen und eine Geldstrafe erlassen. Aber keine Anordnung einer MPU. Darf die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle trotzdem eine MPU anordnen, da ja im Namen des Volkes bei der Staatsanwaltschaft keine eerfolgte?
Hallo!
Doch, grundsätzlich entscheidet die zuständige Stelle, ob sie den Fahrer für geeignet hält,ein Fahrzeug zu führen.
Es kann ja Anhaltspunkte geben, die das vermuten lassen. Dann soll dem nachgegangen werden. Das ist überhaupt unabhängig von einem Strafverfahren.
Übrigens, Strafbefehl erfolgt nicht „Im Namen des Volkes“, es ist ja gar kein Urteil ergangen, wenn man dem Strafbefehl widerspruchslos folgt.
mfG
duck313
Darf die
Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle trotzdem eine MPU
anordnen, da ja im Namen des Volkes bei der Staatsanwaltschaft
keine eerfolgte?
Ja.
Denn das ist nicht Sache des Gerichts sondern der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn diese zur Ansicht kommt das Gründe vorliegen die Fahreignung zu überprüfen dann wird sie das tun.
Gruß Crack
Hallo erst mal,
die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine zeitliche Sperre, in der auf keinen Fall die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden darf.
Die Wiedererteilung der FE ist Sache der Straßenverkehrsbehörde. Diese hat, vor JEDER Erteilung einer FE, also auch vor einer Wiedererteilung, zu prüfen, ob der Bewerber geeignet ist, ein FE-pflichtiges KFZ zu führen. Ein Grundsatz ist, dass bei einem festgestellten Promillewert über 1,6 bei der Trunkenheitsfahrt eine MPU obligatorisch ist. Jedoch kann die Behörde auch unter diesem Wert Zweifel an der Eignung haben und daher eine MPU veraussetzen. Dies kann sich aus der Aktenlage der Trunkenheitsfahrt oder weitere Hinweise oder Verhaltensweisen ergeben. Die Anordnung der MPU ist somit im Ermessen der Behörde richtig.