Hallo. Bin seit 2 Jahren mit meinem Mann verheiratet. Er hat einen 29 jährigen unehelichen Sohn der den Namen der Mutter trägt. Vaterschaft ist anerkannt. Mein Mann wünscht sich seit Jahren das sein Sohn zur Weiterführung seinen Familiennamen annimmt. Jetzt hat sich mein Stiefsohn plötzlich dazu entschieden, aber sagte das es dazu nötig wäre das auch ICH ihn adoptiere. Stimmt das? Kann nicht einfach mein Mannbdue Adoption beantragen und er trägt seinen Namen? Warum ich als Stiefmutter auch? Vg
Wenn Deine Mann der rechtmäßige Vater ist, kann er seinen Sohn nicht „adoptieren“ (Adoption = Annahme an KIndes statt, ist doch Quatsch, wenn er schon der Vater ist).
Es wäre nur eine Namensänderung aus wichtigem Grund möglich (den sehe ich hier nicht) oder tatsächlich eine Adoption durch einen anderen Erwachsenen mit dem gewünschten Namen (das wärst dann wohl Du, so die Idee).
Beatrix
Entweder weiss der Stiefsohn nicht welcher „Rattenschwanz“ an einer Adoption hängt oder er will´s gezielt deshalb so haben um in Deine Erfolge eintreten zu können wenn Du verstirbst.
Mach das nicht, Vater und Sohn sollen eine Namensänderung beantragen und gut ist´s. Kostenpflichtig ist beides.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Namensaenderung+nach+dem+Namensaenderungsgesetz+beantragen-764-leistung-0
ramses90
Hallo,
also das ist alles sehr merkwürdig.
Dein Mann kann ihn natürlich nicht adoptieren, denn er ist ja bereits der (anerkannte) Vater. Damit kann der Sohn auf dessen Namen tragen. Du hast damit eigentlich überhaupt nichts zu tun.
Ich selbst habe einen Freund, der früher den Nachnamen seines Vaters trug und nach Trennung der Eltern ihn auf den der Mutter hat ändern lassen. Das kostet natürlich Zeit und Geld aber ist jetzt wirklich kein so großes Problem.
Gruß,
Steve
Stopp! Bitte unterscheiden zwischen Adoption mit allen Rechtsfolgen, und bloßer Einbenennung nach § 1618 BGB!
Beides ist möglich, und man muss sich zunächst mal bei allen Beteiligten darüber klar werden, was man tatsächlich will. Geht es tatsächlich nur um den Namen, dann reicht die Einbenennung. Will man mehr, muss man sich Gedanken über eine Adoption machen, wobei eine Adoption in diesem Fall natürlich nur durch die Stiefmutter erfolgen kann, da der Vater ja bereits leiblicher Vater ist.
BTW: Ich würde hier niemals gleich bösen Willen in Bezug auf die Folgen einer Adoption unterstellen. Die Möglichkeit der reinen Einbenennung ist juristischen Laien oft schlicht und ergreifend nicht bekannt, und auf der Ebene erklärt sich dann auch so eine Geschichte wie die angebliche Möglichkeit eines leiblichen Vaters, sein Kind adoptieren zu können.