Hi,
Bayern, staatliche Gymnasien und staatliche Berufliche Oberschulen. Vermutlich ist es an den anderen staatlichen Schulen genauso.
Jede schriftliche Arbeit wird einbehalten. Die Schüler dürfen sie zur Einsichtnahme bekommen (die minderjährigen dürfen sie auch mit heimnehmen), die Arbeit darf auch kopiert werden, aber das Original verbleibt an der Schule und wird da archiviert, mitsamt, einem blanko Angabenblatt, einer Musterlösung (vom Lehrer verfasst oder , je nach schule, die Fotokopie der besten Schülerarbeit), dem Notenschlüssel und der Klassenliste. Das wird archiviert (wie lange, wissen unsere Sekretärinnen *gg*), falls mal jemand über seine Note meckern will.
Aber wie du siehst, brauchen wir wirklich etwas mehr Information von der Fragerin.
Die Franzi