Erwartungshorizonz

Hallo,

da ich glaube, diesen Artikel gerade ins falsche Brett gestelt zu haben, frage ich hier auch noch mal.
Sorry für die Doppelung

mich würde mal interessieren, ob es verpflichtend ist, einen Erwartungshorizonz für eine Klausur, z.B. im Fach Deutsch. anzufertigen. Kennt sich da jemand aus? Wo könnte man das nachlesen? Im Schulgesetz habe ich nichts gefunden.

Liebe Grüße
Tini

Hi,

örm warum willst du das wissen? Lehrer müssen einen Erwartungshorizont mit dem Klassensatz korrigierter Schulaufgaben ins Archiv geben. Wie der auszusehen hat, ist je nach Schule unterschiedlich. Wie eine Lehrerin klingst du mir nicht, da würdest du wohl so auch nciht fragen, sondern würdest dich an deine Kollegen wenden. So erschließt sich mir deine Motivation nicht ganz.

Die Franzi

Hallo,
wie üblich kommt das auf das Bundesland an. So kann man es nicht beantworten, bzw. müsste 16 Antworten geben.

Gruß
Werner

Nachfrage: Erwartungshorizonz
Hallo!

Wo ist das denn so? Ich musste bisher weder irgendwelche Klausuren noch einen Erwartungshorizont irgendwo abgeben oder vorzeigen. Die Schüler bekommen ihre Klausuren mit nach Hause, lassen sie (wenn sie nicht volljährig sind) unterschreiben, zeigen sie vor und heften sie ordentlich :wink: in ihrem Hefter ab. Im Grunde wandern die Klausuren nach dem Abi wie alles andere entweder auf den Dachboden oder in den Müll.

Wir geben nicht einmal die Aufgabenblätter an die Schüler heraus.

Grüße!

Hi,

Bayern, staatliche Gymnasien und staatliche Berufliche Oberschulen. Vermutlich ist es an den anderen staatlichen Schulen genauso.
Jede schriftliche Arbeit wird einbehalten. Die Schüler dürfen sie zur Einsichtnahme bekommen (die minderjährigen dürfen sie auch mit heimnehmen), die Arbeit darf auch kopiert werden, aber das Original verbleibt an der Schule und wird da archiviert, mitsamt, einem blanko Angabenblatt, einer Musterlösung (vom Lehrer verfasst oder , je nach schule, die Fotokopie der besten Schülerarbeit), dem Notenschlüssel und der Klassenliste. Das wird archiviert (wie lange, wissen unsere Sekretärinnen *gg*), falls mal jemand über seine Note meckern will.
Aber wie du siehst, brauchen wir wirklich etwas mehr Information von der Fragerin.

Die Franzi

Hallo!

Ja, ich erinnere mich, dass wir das in Schulrecht besprochen haben. In Sachsen wurde das abgeschafft, da es einen unglaublichen Archivierungsaufwand für die Schulen bedeutete. Nur noch die Abschlussarbeiten (Abiturprüfungen usw.) werden archiviert, sonst nichts. Ich sehe auch nicht wirklich den Sinn darin, da ja eine Note nur recht kurzfristig „eingeklagt“ werden kann (wenn überhaupt). Wofür also dieser Aufwand? Na aber vielleicht lernen die Bayern ja in diesem auch mal wieder von den nördlichen Nachbarn :wink:

Grüße!