Erwebsminderungsrente umwandlung in Altersrente?

Ich bin Erwerbsminderungsrentner mit GDB 60
wann Atersrente ohne Abschlag

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Aber man kann, soviel ich weiß bei der Rentenversicherung nachfragen.
alles Gute und lb. Grüße
Christa

Ich bin Erwerbsminderungsrentner mit GDB 60
wann Atersrente ohne Abschlag

weiss ich nicht. DRV fragen.

Ich bin Erwerbsminderungsrentner mit GDB 60
wann Atersrente ohne Abschlag

Danke für den Tip :smile:

weiss ich nicht. DRV fragen.

Ich bin Erwerbsminderungsrentner mit GDB 60
wann Atersrente ohne Abschlag

Danke für den Tip , werde Ich versuchen :smile:

Hallo mattikiel,
da die Rente wegen Erwerbsminderung oftmals von jungen Menschen unter 60 Jahren in Anspruch genommen wird, liegen der Berechnung der Rente teilweise nur wenige Beitragsjahre zu Grunde. Für den Fall, dass die Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr beansprucht wird, erhält der Versicherte für die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 60. Lebensjahr eine sogenannte Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.

Wird die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen, müssen Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Beginnt die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres, ist sie abschlagsfrei.

Diese Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Ab 2024 wird eine abschlagsfreie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst mit 65 Jahren gezahlt. Wer dann jünger ist, hat Abschläge von bis zu 10,8 Prozent in Kauf zu nehmen.

Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die 35 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben. Für sie bleibt es bei dem heute geltenden Alter von 63 Jahren für die abschlagsfreie Rente. Ab 2024 gilt dies nur noch für erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Jahre mit solchen Zeiten nachweisen können.

Der für die Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente, zum Beispiel einer Altersrente, bestehen. Eine Ausnahme gilt, wenn vor dem vollendeten 63. Lebensjahr in eine Rente gewechselt wird, für die wegen Vertrauensschutzregelungen keine Abschläge gelten, zum Beispiel beim Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vertrauensschutz.

Ich hoffe,dass dieser Beitrag hilfreich ist.
Mfg

Ich bin Erwerbsminderungsrentner mit GDB 60
wann Atersrente ohne Abschlag

Vielen Dank für die für mich sehr hilfreiche Antwort.