Hallo Markus!
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Speziell Wolfgang Dreyer hat hierzu eine Stellungsnahme eines
am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Juristen verlinkt.
Allerdings stellt sich mir die Frage warum man eine Regelung
für etwas macht, was lt. Stellungnahme gar nicht patentiert
werden kann…
Es geht dabei um eine EU-weit einheitliche Regelung, wonach Software nicht patentierbar sein soll. In D ändert sich dadurch nichts, denn hierzulande war Software auch vor der EU-Richtlinie dem Patentschutz nicht zugänglich.
Es geht bei der EU-Richtlinie nicht um Software, sondern um maschinenimplementierte Software. Diese ist nach wie vor dem Patentschutz zugänglich, aber nicht isoliert als Software, sondern zusammen mit der Funktion der Maschine. Dabei ist wichtig, daß grundsätzlich nicht die Abfolge von Befehlen und Zeichen patentierbar ist, denn das ist Ausdrucksweise, die vom Urheberrecht unabhängig von irgendeiner Funktionalität geschützt ist. Vom Patentrecht wird die Funktionalität geschützt, bei Software die Funktionalität von Software als Bestandteil und nur zusammen mit der Maschine. Das Wort „zusammen“ ist dabei der entscheidende Punkt.
In der Praxis geht es darum, z. B. eine neuartige ABS-Bremseinrichtung dem Patentschutz zugänglich zu machen. Keines der mechanischen Elemente ist dabei patentierbar, weil sie bekannt sind; die den Ablauf steuernde Software ist auch nicht patentierbar, aber die gesamte Einrichtung in ihrer Funktionalität ist dem Patentschutz zugänglich.
Die immer wieder geäußerten Ängste von Programmierern, sie müßten jetzt jeden Befehlsstring auf Patentverletzungen durchforsten, ist gegenstandslos. Nicht einmal der Urheberschutz erfaßt einzelne Befehlsfolgen. Man kann den Sachverhalt mit den Verhältnissen in der Musik oder in der Literatur vergleichen. Einzelne Akkorde, Wortfolgen oder auch ganze Sätze sind völlig frei und können von jedermann genutzt. Das Kopieren der Ausdrucksweise des kompletten Werkes oder wesentlicher Teile ist jedoch nicht erlaubt.
Das Problem besteht darin, daß viele Leute offensichtlich nicht vollständig und richtig lesen wollen/können. Da wird der grundlegende Unterschied von Patent- und Urheberrecht einfach ignoriert, irgendwer hört nur Software, hört etwas von Verhältnissen in den USA und erzählt dann etwas von Softwarepatenten in der EU. Die gibts gemäß EU-Richtlinie schlicht nicht, denn es wird sinngemäß übernommen, was in D schon immer galt. Ohne diese Richtlinie herrschte in Europa aber Rechtsunsicherheit. Immerhin gab es aufgrund der bisher fehlenden EU-Richtlinie zwar nicht beim Deutschen Patentamt, aber beim Europäischen Patentamt schon Patente auf Software.
Gruß
Wolfgang