Erweitertes Führungszeugnis

Guten Tag, ein Klient möchte gerne wissen, ob und wie lange, eine „Fahrlässige Tötung“ im erweiterten Führungszeugnis (also dem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) eingetragen ist. Kann man einen solchen Eintrag löschen lassen? Und wenn ja, wie?

Hallo!

Hier stehen die Fristen drin http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

MfG
duck313

Also er war in einem Unfall verwickelt und war minderjährig. Das ist Elf Jahre her. Wenn ich es richtig verstanden hab, dürfte da jetzt also nichts mehr darüber drin stehen?

Also alle Paragraphen reden hier nur vom sexuellen Missbrauch oder Ähnlichem. Hiervon ist aber nicht die Rede. Ich versteh das nicht ganz.

Hallo!

Nicht alle.
Und Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) ist mit bis 5 Jahren oder Geldstrafe belegt. Als Jugendlicher wird da sicherlich kaum mehr als 1 Jahr Haft oder bis 2 Jahre auf Bewährung herausgekommen sein ?
Also das wäre schon 5 Jahre nach Ende der Haft/Bewährung gestrichen worden.
Nach 11 Jahren ist da nichts mehr drin.

MfG
duck313

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o.W.