Hallo, nehmen wir an, jemand beziehe AlGII und hätte sich neulich um eine AGH bei der Arge beworben. Dritter Anlauf: Zunächst beim Caritas-Stromcheckdienst (kein Führungszeugnis wurde hier beantragt, zunächst wird er „angestellt“, aber der Job wegen PC-Tätigkeitgkeit (Problemaugen) nicht machbar gewesen.
Dann wäre ihm „Übergangsheim für Flüchtlinge“ vorgschlagen - bei einer Vorstellung beim Sozialamt (anscheinend seien d i e d a für die AGH´s zuständig). Der Job sei aber plötzlich doch schon vergeben (weiß dort eine Hand nicht, was die andere tut?). Dort würden dann genau zwei (warum nur zwei?) Stellen vorgeschlagen: Wahlweise Lesetraining mit Kindern oder Mobile Seniorenbegleitung (alte Menschen daheim aufsuchen und sich kümmern, von Fensterputzen bis Einkaufen gehen).
Nach einer Vorstellung bei einer Sozialpädagogin (Dobeq) haber er einen Anruf bekommen, er könne anfangen. Dann käme Post vom Sozialamt, die „Maßnahme“ käme leider aufgrund zweier Einträge im Erweiterten Pol. Führungszeugnis nicht in Frage. Anruf dort, was los sei: „Zweimal Trunkenheit im Straßenverkehr, einmal davon vorsätzlich, beides von 2014, allenfalls käme noch eine AGH im Grünen wie Friedhof“ in Frage.
2014 sei er gleich zweimal auf dem Rad mit Promille (über 1,7) erwischt worden. Beidesmal Geldstrafe über je ca 600 EUR inkl. Gebühren, die er noch heute in Raten abstottere.
Die Fragen:
Laut Wikipedia stehen nur Strafen ab 90 Tagessätzen im polizeilichen Zeugns, warum dann diese zwei Dinger?
Oder könnte der Sachbearbeiter in seinem „Bedauernschreiben“ (Job leider nicht möglich) das Bundeszentralregister meinen, in dem ja a l l e s drinsteht?
Warum hat der überhaupt das Erweiterte Zeugnis beantragt, das doch allein dem Kinder-und Jugendschutz dienen soll, wie ich das verstehe, meine AGH aber als Tätigkeit mit alten Menschen gedacht wäre? Kann es „auf Vorrat“ beantragt worden sein für Künftiges im Jugendbereich?
Der hypothetische Fünfundvierziger habe ebenfalls, engagiert, Sozialpädagogik studiert mit einem Diplom von 1,7. Könnte er das jetzt in die Tonne kloppen, wenn seine Vorstellungen bereits bei einer simplen AGH wegen der zwei Promillefahrten scheiterten?
Bringt es etwas, einen Rechtsanwalt zu nehmen, um dagegen vorzugehen?
Im Sozialen Bereich habe er nie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, nicht einmal die Staatliche Anerkennung ?.
Sind die Einträge nach fünf Jahren raus, oder wann?
Bitte Antworten nur auf die Fragen, zu den zwei Radfahrten mit Promille (vor allem moralischer wie psychologischer Natur) bestehen bereits genug Antworten anderswo,
danke!