Hallo. Ich weiß nicht ob ich hier mit meinem Artikel in dem richtigen Forum bin,aber: Ich bin in '83 in Polen geboren, '90 zogen meine Eltern mit meiner Schwester und mir als Aussiedler hier her nach Deutschland. Nun würde ich aber sehr sehr gerne für eine Weile nach Polen Ausziehen und damit ich dort nicht benachteiligt werde, würde ich gerne auch die polnische Staatangehörigkeit erwerben. Meine Eltern haben sie. Wenn ich in Polen eine beantrage,werde ich dann, wenn ich hier her nach Deutschland wieder ziehe eine von beiden ablegen müssen? Bzw. wenn ich im Ausland bin und die dortige Staatsangehörigkeit annehme, ist dann meine Deutsche, vom deutschen Recht aus gesehen, trotzdem gültig?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten,
mfG
Dominika Schneider