Erwerb von doppelter Staatsangehörigkeit

Hallo. Ich weiß nicht ob ich hier mit meinem Artikel in dem richtigen Forum bin,aber: Ich bin in '83 in Polen geboren, '90 zogen meine Eltern mit meiner Schwester und mir als Aussiedler hier her nach Deutschland. Nun würde ich aber sehr sehr gerne für eine Weile nach Polen Ausziehen und damit ich dort nicht benachteiligt werde, würde ich gerne auch die polnische Staatangehörigkeit erwerben. Meine Eltern haben sie. Wenn ich in Polen eine beantrage,werde ich dann, wenn ich hier her nach Deutschland wieder ziehe eine von beiden ablegen müssen? Bzw. wenn ich im Ausland bin und die dortige Staatsangehörigkeit annehme, ist dann meine Deutsche, vom deutschen Recht aus gesehen, trotzdem gültig?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten,

mfG

Dominika Schneider

Hallo Dominika,
Du brauchst wahrscheinlich die polnische Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen, denn Du müsstest sie noch haben. Die wird man nämlich nicht so einfach los :wink: Man muss sie formell und mit Zustimmung des polnischen Präsidenten selbst aufgeben. Du schreibst, dass Deine Eltern sie noch haben, also dürften sie das nie gemacht haben. Und das würde bedeuten, dass Du sie auch noch hast.

Ich weiß allerdings nicht genau, wie man das feststellen kann. Ich glaube, die Meldebehörde ist die richtige Adresse. Da habe ich jedenfalls von meiner polnischen Staatsbürgerschaft erfahren, als ich ein Führungszeugnis brauchte, und darauf zu meiner Überraschung neben „deutsch“ auch „polnisch“ stand…

Du brauchst also die Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen, sondern gehst zum zuständigen Amt und lässt Dir polnische Papiere ausstellen. Würde ich allerdings in Polen machen, bei der Botschaft ist das ziemlich teuer. Stell Dich schon mal auf extreme Bürokratie ein :wink:

Die deutsche Staatsbürgerschaft behältst Du übrigens, bist aber im Sinne des polnischen Gesetzes einzig und alleine polnische Staatsbürgerin. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Du ohne polnische Papiere benachteiligt wirst. Du bleibst schließlich nach wie vor Bürgerin der EU. Und ich nehme nicht an, dass Du vorhast, in Polen Land zu erwerben :wink:

Noch ein Link als weiterführende Literatur:
http://www.berlin.polemb.net/index.php?document=156

Viele Grüße
Bodzio

Hallo Dominika,

werde ich dann, wenn ich hier her nach
Deutschland wieder ziehe eine von beiden ablegen müssen? Bzw.
wenn ich im Ausland bin und die dortige Staatsangehörigkeit
annehme, ist dann meine Deutsche, vom deutschen Recht aus
gesehen, trotzdem gültig?

Mehr zur doppelten Staatsangehörigkeit findest Du auch hier:
[http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte Staatsangehoerigkeit Mehrstaatigkeit.html)

Viele Grüße
Marvin

Hallo!

Da müsste man jetzt sowohl das polnische und das deutsche Recht kenne und miteinander kombinieren um das beantworten zu können. Ich kann das jedenfalls nicht.

Aber ein Hinweis: als Deutscher bist du - da EU-Bürger - in Polen den Inländern weitgehend gleichgestellt. Möglicherweise haben die Polen für Deutsche noch Übergangsbestimmungen hinsichtlich Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit - das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Gruß
Tom