Ein Rentner, der seit 2003 in Rente ist wegen Berufs/erwerbsunfaehigkeit
hat ja seinerzeit Abschlaege bei seiner Rente hinehmen muessen.
Sind die jetzt auch fuer diese, bereits seit 10 Jahren in Anspruch nehmenden Rente,
nach der Neuregelung hoeher?
Also werden die jetzt angepasst? Oder nur fuer NEU-Erwerbsunfaehigkeits-Rentner?
Danke fuer AW
Mike