Guten Tag, leider habe ich Bandscheibenvorfälle.Rheuma,Arthrose,Ress legs und ich fühle mich vollig ausgebrannt.Ich bin Selbständig als Haushaltshilfe und mein Verdienst ist sehr gering,da die Beiträge für die KK schon ordentlich sind, ist es mir nicht möglich noch in die Rentenkasse einzuzahlen - dann würde mir nicht sehr viel übrig bleiben.Gibt es einen Weg trotzdem das ich aus gesundheitlichen Gründen, Erwerbsminderungsrente beziehen kann ?
Danke
Guten Morgen,
kurz und knapp: Nein.
Ohne Zahlungen in die Rentenkasse, natürlich auch keine Erwerbsminderungsrente…
Alles Gute.
Gruß
MG
hallo - also wenn man nichts in die rentenkasse eingezahlt hat,dann kann man auch keine rente erhalten -auch keine erwerbsminderungsrente. dann müsstest du einen nicht unerheblichen betrag erstmal einzahlen umd dann eine erwerbsminderungsrente zu erhalten. voraussetzung sind ja auch die jahre, die man eingezahlt hat. wenn du aus gesundheitlichen gründen gar nicht mehr arbeiten kannst, dann bleibt wohl nur noch eine grundsicherung - ähnlich wie hartz4, die du dann beim amt beantragen kannst. lg.
Sorry, das weiß ich nicht.
Danke und einen schönen 3.advent
Danke, Hartz bekomme ich nicht-bin verheiratet! schönen 3.Advent
Trotzdem Danke und einen schönen 3.Advent
Sorry, das weiß ich nicht.
Hallo Bärbel59,
dazu gibt es eindeutige gesetzliche Bestimmungen.
Seit dem 01.01.1984 können freiwillig Versicherte (wie z. B. Selbstsändige) nur noch dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn sie vor 1984 mindestens schon 60 Beitragsmonate nachweisen können und seitdem immer Beiträge bezahlt haben.
Also, ein einziger unbelegte Monat nach 31.12.1983 führt dazu, dass man keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat.
Die einzige Möglichkeit um überhaupt wieder eine Anspruchsberechtigung zu erwerben besteht darin, sich ein Beschäftigungsverhältnis zu suchen und dann mindestens 36 Pflichtbeiträge/Monate zur Rentenversicherung zu leisten. Dies wird wahrscheinlich im konkreten Fall überhaupt nicht möglich sein.
Eine andere Alternative wäre noch die staatliche Grundsicherung zu beantragen.
Alles Gute
Anton
Hallo Anton,vielen Dank für deine Antwort.
Gruß Bärbel
Hallo ich kann dir nur den Rat geben zum Vdk zu gehen gegebenenfalls zum Anwalt zugehen.
Ich wünsche Dir viel Glück
Danke und Frohes Fest
Hallo ich kann dir nur den Rat geben zum Vdk zu gehen
gegebenenfalls zum Anwalt zugehen.
Ich wünsche Dir viel Glück