Erwerbsminderungsrente trotz Vollzeitjob?

Hallo,
kann man Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragen, wenn eine Schwerbehinderung von mehr als 50% GdB mit entsprechenden Zusatz/Merkzeichen vorliegt
und gleichzeitig ein Beschäftigungsverhälnis von mehr als 6 Stunden pro Tag besteht.
Muss man erst seine Arbeitszeit verkürzen, um Anspruch zu haben?

Beispiel: Vollzeitjob, Schwerbehindert 60%GdB, Merkzechen g
Verrichtung der täglichen Arbeit im Job mit Dauerschmerzen und Bewegungseinschränkungen nur
unter Medikamenteneinnahme und ständiger Physiotherapie möglich.

Keine Arbeitszeitverkürzung nötig soweit mir bekannt-aber Krankschreiben lassen um den Gesundheitszustand zu unter mauern würde ich sagen

Hallo,

wenn Sie bis zu 6 Stunden arbeiten können haben Sie Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

http://www.wann-in-rente.de/erwerbsminderungsrente/

Mfg
Enrico

Moin,
also Erwerbsminderungsrente kann man nur beantragen, wenn man erwerbsgemindert ist, also einer Arbeit nicht oder nur teilweise nachgehen kann. Dies stellt der medizinische Dienst der Rentenversicherung fest, der Grad der Behinderung und Merkzeichen sind bei der Beantragung manchmal hilfreich, aber nebensächlich. Wer aber täglich acht Stunden arbeitet ist nicht erwerbsgemindert, sondern Vollzeit berufstätig.
Aber das ist 'ne persönliche Einschätzung und natürlich kann man versuchen, aus dem Vollzeitjob heraus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, ich halte das jedoch für schwierig. Es kommt da auf die Probleme/Krankheit/Verlauf/Beschwerden an.
Ich würde sagen: Probieren kann man es ja mal. Einzige Voraussetzung ist schließlich, dass man drei Jahre in die RV gezahlt hat oder in 5 Jahren 36 Monate. Wenn’s nicht klappt, kann man immer noch überlegen, ob man erst mal kürzer tritt und dann einen neuen Anlauf wagt.
LG, Lars Horst
www.lars-horst.de
www.fairvereinen.de

Ich möchte noch mal etwas ergänzen: Der RV-Träger holt Berichte und Erkundigungen des Antragstellers ein. Daher sollten die Ärzte des AS schon der Meinung sein, dass man Erwerbsgemindert ist. Nur wie schon gesagt, teilweise erwerbsgemindert ist man, wenn man nicht mehr als 6 Stunden arbeiten kann. Und wer dies tut, der kann es.

Hallo,
dazu kann ich nichts sagen. Fragen Sie einen Rentenexperten oder lassen sich auf einer Sozialberatungsstelle (z. B. vom VdK - http://www.vdk.de) beraten.
Gruß, Winfried Mall

Hallo,
bevor man EU-Rente erhalten kann, wird man begutachtet. Wenn der Gutachter feststellt, dass man höchstens bis 6Stdn. arbeiten kann, wird man einer 1/2 EU-Rente erhalten. Wenn er feststellt, dass man nur unter 3 Stdn. arbeiten kann, wird es eine ganze EU-Rente.
Die Rente kann auf dauer, oder aber auch nur befristet gewährt werden.

MfG.
Bobbeldaheim

Moin, leider kann ich dir dazu keine Hinweise geben. Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation kaum aus. Mein Tipp in solchen Fällen ist immer: Bundesagentur für Arbeit, Sozialverband und andere Einrichtungen.
Viel Erfolg!
Ulrich

Hallo daschndiescher,
diese Frage ist zu speziell, thematisch rechtlich. Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, ist eher ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Freundliche Grüße

rente wg. voller erwerbsminderung ist: nicht mehr als tgl. 3 std. arbeiten-15std.wöchentlich-60std.monatlich abwechslungsreich usw., überlege den job aufzugeben, rente zu beantragen und dann suf 450,-- minijob zu arbeiten, wo kommst du besser?