Servus,
dann beginne bei der Definition des Begriffes und nicht bei Aufzählungen, die dann folgen:
Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren oder älter, die einer oder mehreren, auf wirtschaftlichen Erwerb gerichteten Tätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit (mindestens eine Stunde).
Ist übrigens auch sonst eine nützliche Taktik - auch deswegen, weil man damit ganz leicht Rattenfängern entgehen kann, die Begriffe benutzen, die sie zwar in eindrucksvolle Wortwolken verpacken, aber nicht definieren können.
Schöne Grüße
MM