Erwerbsunfähigkeit durch Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt?

Das ist aber ein extremer und haarsträubender _Fehler!!!
Na hoffentlich komme ich dadurch nicht ins Gefängnis …

Fakt : Von mir hat noch KEIN Kunde einen Vertrag mit abstrakter Verweisbarkeit vermittelt bekommen. Sollten sich also MEINE KUNDEN (nur für deren Beratung besteht eine Haftung meinerseits) mal haftungstechnisch darauf beziehen wollen, so würde ich doch glatt dafür gerade stehen!

Das Ganze aus dem ganz einfachen Grund: So ein Kunde existiert nicht in meiner Kundendatenbank.

Ich sehe die Aussage unter den von mir gesetzten Qualitätsansprüchen also als hinnehmbar an._

Na hoffentlich komme ich dadurch nicht ins Gefängnis …

Eher nicht.Qualität sieht jedoch anders aus.

Ich sehe die Aussage unter den von mir gesetzten
Qualitätsansprüchen also als hinnehmbar an.

Das hängt natürlich auch davon ab,wie hoch sie die Messlatte für die Qualität ihrer Beratung legen.Offenbar haben sie auskömmliche Puffer eingebaut:
„Die private Krankenversicherung, muss mindestens den Leistungsumfang haben, der auch Inhalt der gesetzlichen Krankenversicherung ist.“
Das ist hoffentlich Satire?

Diese Diskussion ist sinnlos !!
Hallo Claude,

Feigheit ist, wenn man sich unter einem Pseudonym versteckt.

Dagegen gibt der Mutige seinen Namen wie auch seine Internetpräsenz preis !
dann sind ihm auch kleine Fehler gestattet, die er jederzeit beheben kann.

In diesem Sinne,
viele Grüße an die Saar!

Norbert

2 Like

Es gibt wohl eher der seine Internetpräsenz preis,der ein Forum für Rat suchende zur Akquise nutzen möchte.Oh,si tacuisses,Nobbi.
Und ob ein Otto-Normalverbraucher die Lücken zwischen manch Einsteigertarif der PKV wie AXA EL und GKV als „klein“ bezeichnet,wird ein Vertreter der AXA wohl kaum abschließend allgemeingültig beurteilen können.

Jetzt muss ich Dir sogar Recht geben.

Dieser Satz darf da so nicht stehen, wenngleich es vom Dachverband der PKVen (Vorsitz = Dr. Uwe Laue), so gefordert wird.

Ich werde das umgehend korrigieren.

–> Berechtigte Kritik nehme ich gerne an.

Netter Versuch Herr Matthew Pryor,
nur der Stoß geht in die falsche Richtung.
Ich bin speziell für den öffentlichen Dienst zuständig und selbst die großen KV-Makler
empfehlen unsere Produkte.

Sehr ausführlich und korrekt beschrieben. Chapeu!

–>Stern!

Vielen Dank fürs Kompliment!

Hallo,

ich finde es toll, dass nur die Jungs angesprochen sind!

Deshalb Jungs weil nur Ihr beide (Claude/Merger) mir Antwort gegeben hab bzw. gesagt hätte das wäre net so.

Wo soll denn bitte die Ausnahme sein:

Wenn Erwerbsufähigkeit (BU zu 100%) diagnostiziert wird.

Oder welche Exoten bzw. Produkte sollen sich da rausreden
können?

Soviel ich weiss gibt es keine BU-Versicherung die nicht ab
50% und vorraussichtlich 6 Monaten etc. (ihr kennt die
Definition) leistet.

Wir unterhalten uns ja nicht nur über Produkte aus der
heutigen Zeit,
sondern auch über Produkte die vor Jahren abgeschlossen wurden
und die teils heute noch bestehen.
Mir ist z.B. eine BU-Versicherung bekannt von einem
Versicherer aus Koblenz,
wo erst die volle BU mit 70 oder 75 % gezahlt wurde.

Ich kenne das Produkt und wie es schon erwähnt wurde geht es mit einer Staffelung ab 25% los und meines Wissens wurde ab 50% die volle BU-Rente bezahlt.
Aber ich kann mich da auch irren…

Wirklich - die Bezeichnung Berufsunfähigkeit wo ist die fest
definiert - bitte eine Quelle benennen.
Nach meinem Kenntnisstand, kann jeder Versicherer die
Bedingungen unterschiedlich festlegen.

Das ist ein Scherz oder? Berufunfähigkeit ist klar definiert. Alleine dadurch, daß die Erwerbsunfähigkeit klar definiert ist. (§ 240 (2) des Sozialgesetzbuches VI)

Ausserdem gib es das sog. Proximus-Werk worin sich die Branche geeinigt hat auf die Mindesstandards eines Versicherungsprodukt.

Und Du bist in der Lage alle Versicherungsbedingungen aller
zulässigen EU_Verträge zu kennen ? Sagen wir einmal die seit
50 Jahren in Deutschland verkauft wurden.

Muss ich das? Wie gesagt es gibt Standards und ich werde bestimmt keinen treffen der eine aktive 50 Jahre alte BU-Police in seinem Ordner hat. Dieser ist dann bestimmt in seinem wohlverdienten Ruhestand sein.

Naja viel Spaß noch beim zerfleischen.
Tschö

Wirklich - die Bezeichnung Berufsunfähigkeit wo ist die fest
definiert - bitte eine Quelle benennen.
Nach meinem Kenntnisstand, kann jeder Versicherer die
Bedingungen unterschiedlich festlegen.

Die einzelnen Bedingungswerke haben mit der Definition des Begriffes nichts zu tun.§ 172 VVG,Absatz 2 legt klar und deutlich fest,wann man(n) berufsunfähig ist.Dieses Wissen ist eine Mindestanforderung an die Qualifikation jedes Vermittlers.
Wie die Unternehmen z.B. Nachprüfungen oder Mitwirkungspflichten definieren,liegt dann im Ermessen der Unternehmen.

Ich kenne das Produkt und wie es schon erwähnt wurde geht es
mit einer Staffelung ab 25% los und meines Wissens wurde ab
50% die volle BU-Rente bezahlt.
Aber ich kann mich da auch irren…

Da irrst du in der Tat.Die Staffelregelung legt fest,dass bis zu einem festgestellten Grad der BU größer 25%,aber kleiner 75% nur eine anteilige Leistung erfolgt.
Erst ab 75% wird die volle vereinbarte Rente fällig.

Danke war lange her als ich so eine Police in der Hand hatte.

Gruß
LampEh

Wirklich - die Bezeichnung Berufsunfähigkeit wo ist die fest
definiert - bitte eine Quelle benennen.
Nach meinem Kenntnisstand, kann jeder Versicherer die
Bedingungen unterschiedlich festlegen.

Die einzelnen Bedingungswerke haben mit der Definition des
Begriffes nichts zu tun.§ 172 VVG,Absatz 2 legt klar und
deutlich fest,wann man(n) berufsunfähig ist.

DIr ist bekannt, seit wann es das neue VVG gibt ?

Weitere Kommentare erspare ich mir !

DIr ist bekannt, seit wann es das neue VVG gibt ?

Natürlich.Dir auch?Das hat auch nichts mit deinem vorigen Post zu tun.Du hast um eine Quelle gebeten,in der der Begriff der Berufsunfähigkeit exakt definiert ist.Ich war so freundlich,eine Quelle zu benennen,die jedem halbwegs qualifizierten Vermittler geläufig sein müsste.

Weitere Kommentare erspare ich mir !

Wenn es um Fachfragen geht,halte ich diese Entscheidung für äußerst begrüßenswert.

Es ist wie immer, Du reißt einen Satz einer Antwort, aus dem vollständigen Zusammenhang heraus - und meinst dass dein Hinweis dann richtig wäre.

also noch einmal, hier geht es um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die vor vielen Jahren abgeschlossen wurde - nähere Informationen liegen nicht vor.

Also kann das neue VVG zur Beantwortung der Ursprungsfrage nicht weiterhelfen.
Somit ist auch deine freundlich genannte Quelle nicht hilfreich.

Und der Hinweis von mir bezüglich des Versicherers aus Koblenz, bezog sich nur darauf,
dass es auch Verträge gibt die nicht bei 50 %iger BU die volle Rente leisten.

Auch da hast Du einen Kommentar abgegeben, der völlig aus dem Zummenhang herausgerissen war.

Wenn solche Diskussionen erfolgen solltest Du von Anfang an lesen und das Gelesene auch begreifen, bevor Du antwortest.