Erwerbsunfähigkeit durch Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt?

Hallo zusammen,

ich konnte auch über die Suche keine passende Antwort finden. Daher folgende Frage:

Wenn man Erwerbsunfähig ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte diese doch auch zahlen, oder? Das ist zwar eine logische Schlussfolgerung. Aber es kann ja sein, dass man einen wichtigen Teil, der dies ausschließt, nicht kennt.

Viele Grüße
Kevin HB

Hallo zusammen,

Hallo.

ich konnte auch über die Suche keine passende Antwort finden.
Daher folgende Frage:

Wenn man Erwerbsunfähig ist und eine
Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte diese doch auch
zahlen, oder? Das ist zwar eine logische Schlussfolgerung.
Aber es kann ja sein, dass man einen wichtigen Teil, der dies
ausschließt, nicht kennt.

Viele Grüße
Kevin HB

Leider ist das in der Realität nicht immer so gegeben.
Bei der Versicherung liegen die entsprechenden Bedingungen zu Grunde, die erfüllt sein müssen damit die BU leistungspflichtig wird.
Gerade bei älteren Bedingungen ist fast immer der körperliche Kräfteverfall, der mit dem Alter fast zwangsläufig eintritt z.Bsp. nicht versichert.

Du solltest Dich einfach mal professionell mit Deiner Police beraten lassen, da die Frage SO wohl nicht hier im Forum zufriedenstellend beantwortet werden kann.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,

bei einer Berufsunfähigkeitversicherung ist immer die Erwerbsunfähigkeit mit drin.

Gruß
LampEh

bei einer Berufsunfähigkeitversicherung ist immer die
Erwerbsunfähigkeit mit drin.

Du scheinst hier wohl eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (bzw. den Begriff „Erwerbsminderung“ im sozialrechtlichen Sinne) zu verwechseln.

Hallo,

Wieso sollte ich die beiden Sachen verwechseln?

Ich denke eher du hast die Frage falsch verstanden. Diese lautete:

Wenn man Erwerbsunfähig ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte diese doch auch zahlen, oder?

Also wenn ich eine Berufsunfähigkeitversicherung abgeschlossen habe und nun nicht berufsunfähig sondern erwerbsunfähig bin dann zahlt auch meine Berufsunfähigkeitsversicherung da ich überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann ergo auch nicht meinen jetzigen Beruf!
Somit ist in einer Berufsunfähigkeitversicherung immer die Erwerbsunfähigkeit mit eingeschlossen.

Gruß
LampEh

Hallo,

aus der Frage ist nicht klar erkennbar, ob hier die gesetzliche BU - oder EU- gemeint ist.
Heute heißt es Erwerbsminderungsrente, aber viele Unwissende verwenden immer noch die alten Begriffe.
Oder ob hier von einer privat abgeschlossenen BU oder EU-Absicherung die Rede ist.
Und hier kommt es immer noch auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.
Im Normal-Fall ist die Erwerbsunfähigkeit über eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abgedeckt. Nur ich habe bei Versicherungs-Exoten auch schon andere Bedingungen gesehen.

Gruß Merger

Hallo,

Wenn man Erwerbsunfähig ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte diese doch auch zahlen, oder?

wenn man vollständig erwerbsgemindert ist, ja. Wenn man teilweise erwerbsgemindert ist, könnte es sein, dass für die BUV der Versicherungsfall nicht vorliegt.

Das ist zwar eine logische Schlussfolgerung.

Nein, nicht unbedingt.

Aber es kann ja sein, dass man einen wichtigen Teil, der dies ausschließt, nicht kennt.

Ein Blick in die Versicherunsgbedingungen gibt Aufschluß.

Gruß

Nordlicht

Stichwort ‚Verzicht der abstrakten Verweisung‘
Sofern in den Bedingungen der „Verzicht der abstrakten Verweisung“ vermerkt ist, ist davon auszugehen, dass im Falle der Erwerbsunfähigkeit die BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) leisten muss. Meines Wissens gibt es in Deutschland schon seit einigen Jahren keine Verträge mehr, wo dies nicht zutrifft. Nur bei sehr alten Verträgen könnte es anders sein - allerdings wird eine solche Versicherung auch nicht Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern Erwerbsunfähigkeitsversicherung heißen.

Zu Bedenken ist natürlich noch, dass die BU nur bis zum Ende der anfangs vereinbarten Laufzeit leistet, also je nach Vertragsgestaltung bis bestenfalls 65 (mittlerweile ist sogar 67 teilweise möglich), schlechtestenfalls deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.

… mir ist hinterher noch die Idee gekommen, dass die BUV vielleicht einen Leistungsausschluß (Vorerkrankung) beinhalten könnte.

Gut, wenn sich der UP hierzu nichtmehr äussert, dann werden wir das wohl nie aufklären können.

Aber wer bitte stellt eine Diagnose „erwerbsunfähig“ wenn nicht der MDK?
Es wird also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gemeint sein, dass der UP erwerbsgemindert ist im sozialrechtlichen Sinne und dies KANN - wie schon von mir beschrieben - ein gutes Indiz dafür sein das die BU leisten wird, MUSS es aber nicht, da es Ausnahmetatbestände gibt.

Hallo Kevin HB

Zunächst frage ich mich, ob ein Bescheid über die Erwerbsunfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund = gRV - gesetzliche Rentenversicherung) vorliegt. Wenn das der Fall ist, liegt die Beantragung sicher schon ein paar Tage zurück und in der Folge frage ich mich, ob nicht auch der Leistungsantrag bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wurde. Hierfür kann es je nach Versicherungsbedingungen Fristen geben, die besser nicht versäumt werden.
Der normale Ablauf ist der folgender: Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber meist bis zu 42 Tage (manche Arbeitsverträge sehen eine abweichende Regelung vor). Die GKV (Gesetzliche KV) oder die PKV (Private KV) zahlen anschließend ein Krankentagegeld. Im weiteren taucht irgendwann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK bei GKV-Versicherten) oder Medicproof (PKV-Versicherte) auf und prüft ob die Person dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist. Denn Tatsache ist, dass die KV - egal ob gesetzlich oder privat - nicht gerne ewig Krankentagegeld zahlt (max. bis zur 78. Woche). Wenn es sich also um eine dauerhafte Beeinträchtigung handelt, die am Arbeiten hindert, wird für die Person an die gRV (DRVBund, bei freien Berufen wie Ärzten, Apotheker, Rechtsanwälte u.a. sind es berufsständische Versorgungswerke) weitergeleitet, die nun prüft. In der DRVBund gibt es für ab 1961 geborene Personen nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.
!Wichtig! Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente zusagt, heißt das nicht das die BU-Versicherung direkt folgen muss. Ausnahme: Inzwischen gibt es einige Versicherungen, die den Bedingungen verankert haben, zu zahlen wenn die DRVBund oder auch ein Versorgungswerk (bei Freiberuflern) zahlt. Das sollte aber bei einer wirklich guten BU-Versicherung nicht nötig sein, weil eine Berufsunfähigkeit mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit vorliegt als eine Erwerbsunfähigkeit bei der DRVBund. Die DRVBund schaut nicht auf die Ausbildung sondern fragt nur ob die Person noch arbeiten kann oder nicht. Hier gibt es dann die Unterteilung in halbe (noch zwischen 3 und 6h/Tag arbeitsfähig) und volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3h/Tag arbeitfähig).

Leistungsausschlüsse: Hier hilft ein Blick in die Police, um festzustellen ob zu Beginn der Versicherung ein Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen vereinbart wurde.

!Noch wichtig! Es handelt sich bei den aufgeschriebenen Punkten nur um eine Ausschnittsbetrachtung. Es liegt keine Beratung vor. Für eine umfassende Analyse muss der vorliegende Fall sehr genau betrachtet werden. Selbst zuvor für nicht wichtig erachtete Punkte können entscheidend sein für eine Bewertung.

Ich wünsche einen angenehmen Tag!

Herzliche Grüße,
Michael Schreiber

Hallo Jungs,

also ich muss da nochmal nachhaken.

Wo soll denn bitte die Ausnahme sein:

Wenn Erwerbsufähigkeit (BU zu 100%) diagnostiziert wird.

Oder welche Exoten bzw. Produkte sollen sich da rausreden können?

Soviel ich weiss gibt es keine BU-Versicherung die nicht ab 50% und vorraussichtlich 6 Monaten etc. (ihr kennt die Definition) leistet.
Wenn dies der Fall ist dann ist das Produkt keine BU-Versicherung!

Gruß
LampEh

Hallo,

ich finde es toll, dass nur die Jungs angesprochen sind!

Hallo Jungs,

also ich muss da nochmal nachhaken.

Wo soll denn bitte die Ausnahme sein:

Wenn Erwerbsufähigkeit (BU zu 100%) diagnostiziert wird.

Oder welche Exoten bzw. Produkte sollen sich da rausreden
können?

Soviel ich weiss gibt es keine BU-Versicherung die nicht ab
50% und vorraussichtlich 6 Monaten etc. (ihr kennt die
Definition) leistet.

Wir unterhalten uns ja nicht nur über Produkte aus der heutigen Zeit,
sondern auch über Produkte die vor Jahren abgeschlossen wurden und die teils heute noch bestehen.
Mir ist z.B. eine BU-Versicherung bekannt von einem Versicherer aus Koblenz,
wo erst die volle BU mit 70 oder 75 % gezahlt wurde.

Wenn dies der Fall ist dann ist das Produkt keine
BU-Versicherung!

Wirklich - die Bezeichnung Berufsunfähigkeit wo ist die fest definiert - bitte eine Quelle benennen.
Nach meinem Kenntnisstand, kann jeder Versicherer die Bedingungen unterschiedlich festlegen.

Und Du bist in der Lage alle Versicherungsbedingungen aller zulässigen EU_Verträge zu kennen ? Sagen wir einmal die seit 50 Jahren in Deutschland verkauft wurden.

Gruß
LampEh

Gruß Merger

Mir ist z.B. eine BU-Versicherung bekannt von einem
Versicherer aus Koblenz,
wo erst die volle BU mit 70 oder 75 % gezahlt wurde.

Es wäre fachlich sauber,wenn dann auch erwähnt würde,dass es sich hierbei um eine Staffelregelung handelt.Eine anteilige Leistung erfolgt ab einer anerkannten BU >25%.
Das kann für Menschen,die körperlich weniger risikobehafteten Berufen arbeiten,eine durchaus interessante Alternative sein.
Und auch der Versicherer „aus Koblenz“ kennt selbstverständlich die klassische „alles-oder-nichts“-Regelung ab 50% Berufsunfähigkeit.

Mir ist z.B. eine BU-Versicherung bekannt von einem
Versicherer aus Koblenz,
wo erst die volle BU mit 70 oder 75 % gezahlt wurde.

Es wäre fachlich sauber,wenn dann auch erwähnt würde,dass es
sich hierbei um eine Staffelregelung handelt.Eine anteilige
Leistung erfolgt ab einer anerkannten BU >25%.

Wenn Du gelesen und auch verstanden hättest, auf was sich meine Antwort bezog,
hättest Du diesen Text sicher nicht geschrieben.

Ich weiß garnicht warum ihr euch alle so um das Beispiel streitet!

Das heb ich schon in meinem zweiten Post gegeben.

Jemand kann aufgrund seiner körperlichen Konstitution IM ALTER einfach seinen (schwer körperlichen) Beruf nichtmehr ausüben.

Dann reden wir hier von einem körperlichen Kräfteverfall der nahezu in allen ALT!-Policen ausgeschlossen war.

Einige ( Merger nicht, da hat gut argumentiert :smile: )müssen wirklich hier noch ein bisschen nacharbeiten beim Thema BU!

Grüße
Claude

http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Sehr ausführlich und korrekt beschrieben. Chapeu!

–>Stern!

Bevor sie hier anderen erzählen wollen,in welchen Bereichen sie noch der Nachhilfe bedürfen,sollten sie sich lieber um die teils haarsträubenden Fehler ihrer Internetpräsenz kümmern.Oder haften sie nicht für den Inhalt?

Hallo.

Bevor sie hier anderen erzählen wollen,in welchen Bereichen
sie noch der Nachhilfe bedürfen,sollten sie sich lieber um die
teils haarsträubenden Fehler ihrer Internetpräsenz
kümmern.Oder haften sie nicht für den Inhalt?

Es obliegt Dir, lieber Nutzer Sapine, diese Anschuldigung gerne mit der/den entsprechenden Stelle(n) zu beweisen. Bis dahin sehe ich das eher als das eingeschnappte Verhalten eines Jemandem, der mit sich oder seiner Umwelt nicht gänzlich im Reinen ist.

Allerbeste Grüße aus meinem Büro in Saarbrücken
Claude Burgard

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Es obliegt Dir, lieber Nutzer Sapine, diese Anschuldigung
gerne mit der/den entsprechenden Stelle(n) zu beweisen. Bis
dahin sehe ich das eher als das eingeschnappte Verhalten eines
Jemandem, der mit sich oder seiner Umwelt nicht gänzlich im
Reinen ist.

Bei der Vielzahl fällt es tatsächlcih schwer,eine Auswahl zu treffen.Ich finde z.B. diesen Fehltritt spannend:
„Für alle Arbeitnehmer ist es deshalb erforderlich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Damit haben sie die Gewähr dafür, dass sie einen Berufsschutz für ihren ausgeübten Beruf haben. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie wegen Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können. Sie können nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden.“
Soso,eine Verweisung kann also generell nicht stattfinden.Solche oder ähnlich irreführende Falschaussagen sind es,die mich tatsächlich manchmal nicht mit mir im Reinen lassen,wenn ich mir überlege,mit welcher Qualität „unabhängige“ Vermittler da draußen wohl beraten mögen.

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