Hallo Kevin HB
Zunächst frage ich mich, ob ein Bescheid über die Erwerbsunfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund = gRV - gesetzliche Rentenversicherung) vorliegt. Wenn das der Fall ist, liegt die Beantragung sicher schon ein paar Tage zurück und in der Folge frage ich mich, ob nicht auch der Leistungsantrag bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wurde. Hierfür kann es je nach Versicherungsbedingungen Fristen geben, die besser nicht versäumt werden.
Der normale Ablauf ist der folgender: Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber meist bis zu 42 Tage (manche Arbeitsverträge sehen eine abweichende Regelung vor). Die GKV (Gesetzliche KV) oder die PKV (Private KV) zahlen anschließend ein Krankentagegeld. Im weiteren taucht irgendwann der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK bei GKV-Versicherten) oder Medicproof (PKV-Versicherte) auf und prüft ob die Person dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist. Denn Tatsache ist, dass die KV - egal ob gesetzlich oder privat - nicht gerne ewig Krankentagegeld zahlt (max. bis zur 78. Woche). Wenn es sich also um eine dauerhafte Beeinträchtigung handelt, die am Arbeiten hindert, wird für die Person an die gRV (DRVBund, bei freien Berufen wie Ärzten, Apotheker, Rechtsanwälte u.a. sind es berufsständische Versorgungswerke) weitergeleitet, die nun prüft. In der DRVBund gibt es für ab 1961 geborene Personen nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente.
!Wichtig! Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente zusagt, heißt das nicht das die BU-Versicherung direkt folgen muss. Ausnahme: Inzwischen gibt es einige Versicherungen, die den Bedingungen verankert haben, zu zahlen wenn die DRVBund oder auch ein Versorgungswerk (bei Freiberuflern) zahlt. Das sollte aber bei einer wirklich guten BU-Versicherung nicht nötig sein, weil eine Berufsunfähigkeit mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit vorliegt als eine Erwerbsunfähigkeit bei der DRVBund. Die DRVBund schaut nicht auf die Ausbildung sondern fragt nur ob die Person noch arbeiten kann oder nicht. Hier gibt es dann die Unterteilung in halbe (noch zwischen 3 und 6h/Tag arbeitsfähig) und volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3h/Tag arbeitfähig).
Leistungsausschlüsse: Hier hilft ein Blick in die Police, um festzustellen ob zu Beginn der Versicherung ein Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen vereinbart wurde.
!Noch wichtig! Es handelt sich bei den aufgeschriebenen Punkten nur um eine Ausschnittsbetrachtung. Es liegt keine Beratung vor. Für eine umfassende Analyse muss der vorliegende Fall sehr genau betrachtet werden. Selbst zuvor für nicht wichtig erachtete Punkte können entscheidend sein für eine Bewertung.
Ich wünsche einen angenehmen Tag!
Herzliche Grüße,
Michael Schreiber