Hallo!
Ich habe mir hier mal alles durchgelesen und bin der Meinung, dass eine Abmahnung nicht zu einer erzieherischen Maßnahme zählt, sondern schon die Konsequenz daraus ist, dass eine erzieherische Maßnahme nicht fruchtet.
Eine erzieherische Maßnahme wäre zum Beispiel, Überstunden anordnen bis der Auftrag abgeschlossen ist. Man muss hierzu wissen ob die Mitarbeiter Lohn oder Gehaltsempfänger sind. Bei Gehaltsempfänger sollte, nach der Ankündigung von Überstunden, jeder begriffen haben die Arbeit in der regulären Arbeitszeit, je nach Vertrag, erledigt zu haben. Denn, in dem Fall kann man dann sagen : Sieh zu dass die Arbeit in der regulären Arbeitszeit fertig wird, dann kann man die Überstunden wieder abschaffen.
Als lohnempfänger verhält sich das genau anders herum. Bemerkst du, dass dein Mitarbeiter sändig was anderes tut, ausser sein eigentlichen Auftrag zu erledigen, darfst du zu ihm hingehn und sagen, natürlich Rücksprache mit deinem Chef, dass er den Arbeitsplatz verlassen soll und den Rest des Tages zu Hause darüber nachdenken soll, ob sein Verhalten angemessen sei. Erzieherische Maßnahme hierbei ist, dass du ihm für diesen Tag keine Stunden aufschreiben musst. Da er aber in seinem Vertrag eine wöchentliche Stundenanzahl stehen hat, ist er ja dazu verpflichtet diese Stunden zu erbringen und dass in den restlichen Tagen der Woche.
Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahmen einen guten Erfolg bringen wird.
Dann vllt noch ein Tipp. Kontrolliere die Arbeit deiner Mitarbeiter. So kannst du deinem Chef das Problem nennen wenn es zum Verzug kommt oder gekommen ist.
Gruß
Matthes