Erziehungsberechtigung / Vertretung

Hallo Zusammen,
lebe seit 8 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung, seither kümmern wir uns zusammen um die Kindererziehung, 2 Söhne aus erster Ehe, 14 und 15 Jahre. Ich habe als Mutter das alleinige Sorge und Erziehungsrecht.

Mein LG geht mit auf Elternabende und Elternsprechtage, nun war vorgestern ein Telefonat mit einer Lehrerin, welches mein LG führte, natürlich in meinem Sinne, die Lehrerin war ihm rhetorisch nicht gewachsen und fragte heute meinen Sohn, ob mein LG überhaupt Erziehungsberechtigt sei, wohl um in Zukunft, Gesprächen mit ihm aus dem Wege zu gehen :wink: Ich bin da eher kleinlaut und höre mir evtl. Klagen nur ruhig an. Wie sieht denn die rechtliche Seite aus? Darf mein LG diese Gespräche führen, in meinem Einverständnis, einen RA darf ich ja auch zu Gesprächen mitnehmen. Im nächsten Jahr hat sich die Frage sowieso erübrigt, Kinder werden adoptiert, nach Eheschließung.

Besten Dank
Caschmi

Hallo.

Rein rechtlich bedarf es einer schriftlichen Ermächtigung der erziehungsberechtigten Person (inkl. Unterschrift) um den LG agieren zu lassen. Als noch-nicht-Ehemann-und-Stiefvater hat er nämlich sonst keine Rechte… Einfacher hat es da ein RA: als Beauftragter des Mandanten muss er/sie sich als RA ausweisen können (hoffe ich mal :wink: )

HTH
mfg M.L.

analog hierzu (also NICHT ganz unser Fall): http://www.hss.de/downloads/Mitarbeit_im_Vereinswese…

Ich kann mich da nur Markus anschließen.

Er darf also diese Gespräche im Grunde nicht führen und hat keine Ausunkftsrechte der Schule gegenüber.

Hallo

Rein rechtlich bedarf es einer schriftlichen Ermächtigung der
erziehungsberechtigten Person (inkl. Unterschrift) um den LG
agieren zu lassen.

Das dürfte ja nicht schwierig sein, zu erstellen.

Viele Grüße
Thea

1 Like

Hallo Caschmi,

ich habe in der Schule bei der Lehrerin vorgesprochen und den LG bevollmächtigt, bisher gibts keine Probleme. Dies kann man ja auch beim Rektor schriftlich machen, bei Euch ja zusätzlich begründet im Hinblick auf die Adoption. Notarielle Vollmacht lohnt vielleicht nicht mehr, es sei denn ihr habt eh schon eine.
Als Pflegemutter ist man ja auch Auskunfstberechtigt per Vollmacht.

Im Übrigen hat Dein LG vielleicht kein Recht auf Informationen von der Schule, trotzdem darf er sich in Bezug auf Infos von Dir und den Kindern äußern, auch der Lehrerin gegenüber. Also nicht kirre machen lassen und weiter zusammen hingehen…

Gruß anna

Hallo Caschmi,
es ist zwar richtig, sich immer auch über die juristische Seite zu informieren, aber wenn ihr nur noch auf dieser Ebene denkt, kann eigentlich nur noch alles schiefgehen! Hoffentlich seht ihr und die Lehrerin die Erziehung deines Sohnes als ein Miteinander. Bei einem Gegeneinander leidet derjenige, der zwischen den „Fronten“ steht: das Kind!
Gruß!
Christian

lebe seit 8 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung, seither
kümmern wir uns zusammen um die Kindererziehung, 2 Söhne aus
erster Ehe, 14 und 15 Jahre. Ich habe als Mutter das alleinige
Sorge und Erziehungsrecht.

Mein LG geht mit auf Elternabende und Elternsprechtage, nun
war vorgestern ein Telefonat mit einer Lehrerin, welches mein
LG führte, natürlich in meinem Sinne, die Lehrerin war ihm
rhetorisch nicht gewachsen und fragte heute meinen Sohn, ob
mein LG überhaupt Erziehungsberechtigt sei, wohl um in
Zukunft, Gesprächen mit ihm aus dem Wege zu gehen :wink: Ich bin
da eher kleinlaut und höre mir evtl. Klagen nur ruhig an. Wie
sieht denn die rechtliche Seite aus? Darf mein LG diese
Gespräche führen, in meinem Einverständnis, einen RA darf ich
ja auch zu Gesprächen mitnehmen. Im nächsten Jahr hat sich die
Frage sowieso erübrigt, Kinder werden adoptiert, nach
Eheschließung.

Besten Dank
Caschmi