Erzwingung von Pausen

Moin,

folgendes Problem:
In einem Handwerksbetrieb mit ständig wechselnden Baustellen, nehmen wir mal an, es wäre eine Dachdeckerei, wird die Zeiterfassung über Handys geregelt. Soll heißen, dass die Kollegen früh losfahren, auf der Baustelle arbeiten, stempeln, Pause machen, stempeln usw.
Nun sind etliche Kollegen seit einiger Zeit „auffällig“ geworden. Sie arbeiten jeden Tag durch, mit 9 Minuten oder 12 Minuten Pause, was eigentlich nicht möglich ist, eben weil es körperlich sehr anstrengende Arbeit ist.
Diese Handlungsweise zieht einiges an Problemen nach sich.
Nun soll dies abgestellt werden, weil unterstellt wird (m.E. leider zurecht), dass die Kollegen besch…
Im Arbeitszeitgesetz sind die Pausen geregelt. Dann gibt es natürlich noch den Zoll, der auch auf Einhaltung der Pausenzeiten pocht. Ist es möglich, per Betriebsanweisung, alle Mitarbeiter zu Pausen zu zwingen?
Ich würde dann jeden Tag 0,75 h als Pause hinterlegen, die automatisch abgezogen wird. Sollte es so sein, dass tatsächlich keine Pause gemacht wird, würde ich das natürlich manuell ändern.
Also, ohne Probleme möglich oder ganz dünnes Eis? Und wenn dünnes Eis, wie bekomme ich die Kuh von selbigem?

Soon

Hi,

ich kann dir nur sagen, wie es bei mir vor knapp 20 Jahren im öffentlichen Dienst gelaufen ist. Ab 9 Stunden, glaube ich, ist eine weitere Pause von 15 Minuten vorgeschrieben. Das habe (damals) ich nicht gewusst, habe brav gestempelt, und in der Abrechnung fehlte mir die Zeit. Ich habe nachgefragt, wurde „aufgeklärt“, und als ich entgegnete, dass ich gar keine (zusätzliche) Pause gemacht habe, wurde mur gesagt, das sei mein Problem. Das ist mir genau in einem Monat passiert, danach habe ich gesagt, ich bin nicht der Depp vom Dienst, der für lau arbeitet, und habe genau die Zeit eingehalten, für die noch 30 Minuten Pause reichten.

Gruß
Christa

Hallo,

Als Arbeitnehmer darf ich mich alle paar Jahre mal wieder intensiv mit dem Arbeitszeitgesetz auseinander setzen. Und §4 sagt ganz klar:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das bedeutet, der Arbeitnehmer ist vom Gesetz her gezwungen, Pause zu machen.

Ich glaube, dass es dazu gar keine Betriebsanweisung braucht. Lediglich eine Information: Ihr müsst mindestens 30 min Pause machen. Verstoßt Ihr gegen dieses Gesetz kann und wird es disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte ein Mitarbeiter vergessen, seine Pausenzeiten zu stempeln werden 30 min automatisch abgezogen. Ein mehrfaches Vergessen kann und wird disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Grüße
Pierre

Der Vollständigkeit wegen: Ich bin kein Anwalt. Ich kann und will keine anwaltliche Beratung ersetzen. Verbindliche Rechtsauskünfte können nur Anwälte geben. Das geschriebene stellt lediglich meine private, lückenhafte Meinung und Verständnis zu den Gesetzen dar.

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Selbst die hatte bei mir gefehlt. Erst, nachdem das Kind im Brunnen ertrunken war, gab es Infos dazu. :imp:

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hi,

ich kenne Firmen, die ziehen beim überschreiten von 6 bzw. 9 Stunden die minimale Pause automatisch von der Zeit ab.

will man es denn wirklich?
Es gibt durchaus Tage, an denen einen flexible Pause vorteilhaft ist - so aus Firmensicht.
Wie ich damit umgehen würde, wenn die Bezahlung per Stunde geregelt wäre, ist jedoch ne gute Frage…

Was hat man denn für Angestellte, denen man nicht traut bzw. wo es wahrscheinlich ist, es wird beschissen?

Aber denk daran: den Kampf mit der Zeiterfassung verliert die Firma.
Hab schon Arbeiter im Auto sitzen sehen, weil die Zeiterfassung per GPS eben im Bereich der Baustelle erfolgen musste.
Das Verhältnis war da wohl nicht so das besten.

grüße
lipi

Also bei uns (keine Dachdeckerei, sondern ein internationaler Konzern, aber das dürfte keine Rolle spielen) wird die betrieblich vereinbarte Pausenzeit (bzw. die gesetzlich vorgeschriebene Zeit) seit jeher automatisch abgezogen, wenn man entsprechend lange gearbeitet hat anwesend war. Ein- und Ausstempeln zur Pause müssen wir nicht.
Auf dem Papier macht also jeder Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausen. Ob er tatsächlich pausiert, wird nicht geprüft.

Gruß,

Kannitverstan

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Auch wenn dein Verständnis deiner Meinung nach lückenhaft ist (wie ein Verständnis privat sein kann, lassen wir mal unbeantwortet :slight_smile:), deckt sich das genau mit der von mir erlebten Praxis. Entscheidend für die abgezogene Pausenlänge ist nicht die tatsächliche, sondern die gesetzlich geforderte.
Beschei…nde Arbeitnehmer sind doppelt gekniffen: Risiko der disziplinarischen Reaktion und normaler Zeitabzug.
Bombadil

Zeiterfassung per Handy?
So viele neue Handys kann gar kein Betrieb beschaffen, wie dann kaputt gehen… :innocent:

Ich kenne auch Arbeitgeber, die im Sinne der Arbeitnehmer sehr entspannt mit den vorgeschriebenen Pausenzeiten umghéhen.
So ist z.B. am Freitag die reguläre Arbitszeit von 7:00 bis 13:30 mit der includierten vorgeschriebeben 30-Minuten-Pause.
Es wird aber regelmässig nur bis 13:00 Uhr oder mit einer kuzen Pause von 15 Minuten bis 13:15 Uhr durchgearbeitet und dann Feierabend gemacht.
Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15Minuten zählen m.W. im Sinne des Gesetzes nicht als Pause. Dann macht man eben einen 10Minüter zum Frühstücken und trotzdem um 13:00 'Uhr Feierabed :slight_smile:
Die „Raucherpausen“ der davon betroffen Kollegen gar nicht erst mitgerechnet …
Alles kein Problem, wenn die Arbeitsleistung und nicht zu vergessen die Arbeitsqualität stimmt.
Dann kommt auf die „durchbezahlte“ Pausenzeit sogar noch ein Bonus. :+1:
Da interessiert es nicht einmal, wenn Pausenzeiten auch mal deutlich „verlängert“ werden. Manchmal sogar zusammen mit Teilen der Betriebsleitung und Zahlung des Frühstücks vom Chefe …
Ein wenig Kreativität im Sinne der Arbeitnehmer ist oft zielführender und für alle Beteiligten befriedigender als Paragrafenreiterei.
Den Zoll kann man leicht ins Leere laufen lassen, wenn es für solchen Fall vorher einvernehmliche Absprachen mit der Betriebsleitung gibt.

Btw.: Als mehr oder weniger (eigen-) verantwortlich arbeitender Baustellen- oder KD-Monteur mit wechselnden (oder gar täglich mehreren Einsatzstellen) würde ich mich solcherart Überwachung auch strikt verweigern. Da könnte ich ja gleich eine ortsfeste Arbeitsstelle antreten …
Und genau das will ich als Bauhandwerker ja NICHT.

Es gibt unzählige Apps dafür, auch als Erweiterung für eine im Betrieb installierte Software.

Nicht mehr als zuvor auch.
Das Handy dient nur als mobiles Datenerfassungsgerät, die Speicherung der Daten erfolgt lokal im Betrieb oder auf dem billigsten Server irgendwo auf der Welt, den der App-Anbieter mieten kann.

… oder auf dem Handy (wie bei mir) und der Versand an eine auswertende Stelle muss manuell ausgelöst werden.

Grüße
Pierre

Das hat keine „technischen“ Gründe.
Kannst oder willst du nicht verstehen?

Nein, ich bin weder starsinnig nach doof. (Danke für die Auswahl).

Es ist nur so, dass die zwei Systeme, die ich kennen gelernt habe, die Buchungsvorgänge direkt wegschickten. Jedenfalls wurde mir durch die betroffenen Arbeiter das so gesagt, als ich anmerkte, man könne ja trotzdem „Arbeitsaufnahme“ drücken und Pause machen. „Tja, bloß doof, wenn gerade dann der Chef auftaucht, die ganze Truppe Pause macht und auf „Arbeit“ steht.“.

Nun kann der Chef ja durchaus gelogen haben, dass der Status direkt gesendet wird - damit seine Arbeiter das obige glauben.

Du hast wirklich nicht verstanden.
Du solltest ins Kalkül ziehen, dass sich insbesondere Bauarbeiter diesem Schwachfug konsequent verweigern.

Bei uns (Großunternehmen) werden die vorgeschriebenen Pausenzeiten automatisch abgezogen, ohne dass man diese stempeln muss. Und wenn diese Zeit sowieso nicht bezahlt wird, kann man auch Pause machen.

Ich vermute allerdings, dass der Betriebsrat da etwas mitzureden hat.

Grüße
Dirk