Erzwingungshaft

Hallo, eine Bekannte hat (wg. nicht bezahltem Bussgeld Verkehrsverstoss) eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten. Clever wie sie ist hat sie weder das Bussgeld bezahlt noch irgendwie auf die Haftantritts-Aufforderung reagiert.
Frage: Verjährt dieser im Raum Stehende Erzwingungshaft einmal? Was droht ihr wenn sie weiterhin nichts tut? („Bisher ist ja gar nichts passiert“)
Danke für die Antwort

Es gilt der § 34 OWiG.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__34.html
Bei Bußen bis 1000€ beträgt die Frist 3 Jahre, dann darf nicht mehr vollstreckt werden.
Die Verjährung kann aber auch ruhen, dann tritt sie erst später ein.

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