Hallo, eine Bekannte hat (wg. nicht bezahltem Bussgeld Verkehrsverstoss) eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten. Clever wie sie ist hat sie weder das Bussgeld bezahlt noch irgendwie auf die Haftantritts-Aufforderung reagiert.
Frage: Verjährt dieser im Raum Stehende Erzwingungshaft einmal? Was droht ihr wenn sie weiterhin nichts tut? („Bisher ist ja gar nichts passiert“)
Danke für die Antwort
Es gilt der § 34 OWiG.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__34.html
Bei Bußen bis 1000€ beträgt die Frist 3 Jahre, dann darf nicht mehr vollstreckt werden.
Die Verjährung kann aber auch ruhen, dann tritt sie erst später ein.
1 Like