Hallo Namenloser
… von O2 die Aufforderung erhalten, mein Handy bis zum 20.02 aufzuladen, da meine letzte vor vier Monaten war. Andernfalls könnte ich nicht weiter telefonieren. Somit würde dann mein bestehendes Guthaben nicht mehr zur Verfügung stehen.I st das rechtlich in Ordnung?
Im Prinzip ja - schau in die AGB. Allerdings ist die alte Regelung, dass Guthaben nach einer gewissen Zeit verfallen, nicht mehr zulässig. Bestehende Guthaben muss (auch) O2 auf Aufforderung rückerstatten.
Kann man Teilnehmer zur regelmäßigen Aufladung zwingen …
Nein, Du musst ja nicht aufladen, nur kannst Du dann nicht telefonieren.
… und wenn nicht, wie kann man sich wehren?
wenn Das ein normaler Prepaid-Tarif ist ohne Grundgebühr und weiteren Schnickschnack, an welchen Du vertraglich gebunden bist, lass Dir Dein Guthaben auszahlen und wechsel zu einem anderen Anbieter.
Ich bin ein „Äußerst-Wenig-Telefonierer“. Ich habe mir vor Jahren eine Prepaid-Karte gekauft und habe damals den Tarif mit den geringsten Minutenkosten (9ct) gesucht, bei dem das Guthaben unbegrenzte Gültigkeit hat. Der Tarif heißt jetzt Fonic Classic. Da ich mein Handy vorwiegend für das Internet-Banking und als mobile Telefonzelle benutze (Fasse Dich kurz!) und es bei Nichtgebrauch abschalte, verbrauche ich pro Jahr zwischen 5 und 15 Euro an Gebühren. No Problem!
Gruß merimies