Hallo,
Folgendes g#habe ich in einer Fachzeitschrift gefunden:
Das Bundesjustizministerium hat die Mindestdeckungssumme für die KFZ-Pflichtversicherung in EURO festgelegt - und sorgt damit ab 1.1.2002 für erhebliche Benachteiligungen der Geschädigten: Bei Personenschäden gibt es max. 2,5 Millionen €, also nur 4,89 Millionen DM statt bisher 5 Millionen DM. Und rund 111.000 DM können eine schmerzhafte Differenz sein. Bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen bringt die Umstellung sogar rund 340.000 DM. Verlust: Statt 15 Millionen DM gibt es 7,5 Millionen €, also 14,67 Millionen DM.
Na wer da wohl wieder verdient?