Es geht um die Mittags Ruhe

Hallo in den Älteren Mietverträge steht noch bei der Mitagsruhe von 13,00 Uhr-15,00 Uhr
In den Neuen Mietverträge steht das nicht mehr meine frage welcher Mietvertrag gild den für uns? Den wir unterschrieben haben oder ist er hinfällig.
mit freundlichen Grüßen
K.H.

Grundsätzlich gilt der alte (unterschriebene) Vertrag.

Allerdings wäre immer der Ansprechpartner der Vermieter. Er müsste z.B. Mittagsstörungen durch Neumieter untersagen um die vereinbarten Rechte der Altmieter zu sichern.
Wie er das macht wäre seine Sache !

Wie kann man sich als Vermieter in so eine Lage bringen ?

MfG
duck313

Hallo,

man würde die Regeln zur Mittagsruhe doch eher in der Hausordnung suchen.
Sicher, dass in der Hausordnung auch keine Mittagsruhe vorgegeben ist?

Es gitl für dich dein Vertrag, beidseitig. Das heißt, dass du zu den ausgewiesenen Zeiten leise sein musst, du aber auch Anspruch darauf hast, dass andere leise sind.

Dass es den anderen nicht vorgeschrieben ist, wäre ein Fehler. Daher der Hinweis auf dei Hausordnung, die enventuell genau das umfasst, was vorher im MV stand.