die erste Frage hat @Kreszentia schon beantwortet. Auch, daß A) und B) sinnlose Fragmente sind.
Du willst noch eine Begründung, warum C) und D) richtig ist:
Das Stellvertreter-es steht im übergeordneten Satz für einen diesem folgenden Subjekt- oder Objektsatz. Der übergeordnete Satz muß nicht unbedingt ein Hauptsatz sein. Hier ist es z.B. der ob-Nebensatz. Subjekt- oder Objektsätze sind
a) daß-Sätze,
b) ob-Sätze
c) Infinitiv-Konstruktionen
und
d) mit Fragewörten eingeleitete Nebensätze.
Letzteres ist hier der Fall („was …auf sie zukommt“ ist ein Subjektsatz). Wenn im übergeodneten Satz das „es“ nicht an erster Stelle steht (wie hier: „ob es …“) ist es meist fakultativ. Daher ist sowohl C) als auch D) korrekt.