es wurde von der Polizei behauptet, es wurde beim fahren telefoniert(Handy am Ohr)
was nicht den Tatsachen entsprach
jetzt soll die Sache vor Gericht verhandelt werden
kann sich die betreffende Person allein verteidigen oder muss ein Anwalt in Anspruch genommen werden?
Das kannst du auch alleine, nur zu welchem Zweck. Der Staat klagt, der Polizist ist der Zeuge, der unter Strafandrohung und Jobverlust zu Wahrheit verpflichtet ist.
Da gehst du einfach unter und weitere Kosten entstehen.
Selbst mit Anwalt brauchst du schon irgend einen „Gegenbeweis“,
Ich habe kein Handy, Einzelverbindungsnachweis bringts nicht. Ausser an dem Ohr taub zu sein, keinen linken Arm zu besitzen oder an dem Tag im ausland gewesen zu sein, gibts kaum Beweismöglichkeiten
kann sich die betreffende Person allein verteidigen oder muss
ein Anwalt in Anspruch genommen werden?
Rechtlich gesehen braucht man keinen Anwalt.
Es reicht aber nicht aus darzulegen das man nicht telefoniert hat. Man muss die Aussage der Polizisten mindestens in der Art anzweifeln, erschüttern und unglaubwürdig machen das der Richter nicht mehr zweifelsfrei davon ausgehen kann das tatsächlich telefoniert wurde. Das fällt auch einem Anwalt schon schwer.
In aller Regel kann man aber auch davon ausgehen das ein Polizist der nach erfolgtem Einspruch auf den ergangenen Bußgeldbescheid an seiner Aussage festhält sich dieser Aussage auch sehr sicher ist. Denn warum sollte er sich hier selbst einem Strafverfahren aussetzen indem er lügt?
Gruß Crack
Auch Polizisten können sich irren und da ist dann der Gang vor Gericht der einzige Weg.
Falls es dir noch nicht bekannt ist,es gibt heute genug Fahrzeuge mit serienmäßig vorhandener Freisprecheinrichtung für jedes Handy.
Falls es dir noch nicht bekannt ist,es gibt heute genug
Fahrzeuge mit serienmäßig vorhandener Freisprecheinrichtung
für jedes Handy.
Es gibt Handys, die keinen Blauzahn haben. Und Autos, v. a. im unteren Preissegment, die serienmäßig keine Freisprecheinrichtung haben. Und Idioten, die nach wie vor mit dem Handy am Ohr telefonieren. Sehe ich fast jeden Tag.
Gruß S
Hallo,
In aller Regel kann man aber auch davon ausgehen das ein
Polizist der nach erfolgtem Einspruch auf den ergangenen
Bußgeldbescheid an seiner Aussage festhält sich dieser Aussage
auch sehr sicher ist. Denn warum sollte er sich hier selbst
einem Strafverfahren aussetzen indem er lügt?
Genau das frage ich mich immer wieder.
Es muß bei „der Polizei“ schon eine ganze Menge krimineller Energie vorhanden sein, wenn immer wieder umbescholtene Bürgerinnen und Bürger mit falschen Anschuldigungen belangt werden.
Meine eigene Erfahrung zeigt, dass an den Vorwürfen fast immer „was dran“ ist und dem beteiigten Bürger seine Verfehlungen nicht bewusst waren, weil dessen Kenntnisse sich auf Stammtischniveau bewegten.
Gruß
Jörg Zabel
Falls es dir noch nicht bekannt ist,es gibt heute genug
Fahrzeuge mit serienmäßig vorhandener Freisprecheinrichtung
für jedes Handy.
Wenn man diese dann auch benutzt ist doch alles Ok.
Mir ist aber nicht bekannt das es Freisprecheinrichtungen gibt bei denen man das Handy noch am Ohr halten müsste.
Gruß Crack
Hallo,
es wurde von der Polizei behauptet, es wurde beim fahren
telefoniert(Handy am Ohr)
was nicht den Tatsachen entsprach
Es reicht aber auch das Handy in der Hand gehalten zu haben, man muss nicht unbedingt telefonieren.
Falls dies eher den Tatsachen entsprach…
Gruß vonsales
Hallo,es kann sein,das es ein junger ,frischer Polizist ist ? Er braucht seine Punkte.
Fakt ist,du hast verloren und musst zahlen.
Da hast du keine Chance.
Ich habe damals einen Radfahrer an einer Ampelkreuzung fast umgefahren beim abbiegen.Nach 200 m hat mich die Polizei angehalten.Selbst mein Beifahrer hatte keinen Radfahrer gesehen,die Polizei konnte keinen Radfahrer bringen. Ich bekam unter Protest einen Strafzettel.Über einen Anwalt gings dann zum Gericht.
Es stand Aussage gegen Aussage - ohne Radfahrer-.
Ich bin dann zur Häfte verdonnert worden.
Mein RA war nur Anwesend - sagte kein Wort.
Resultat war aber ,damals war ich Auslieferungsfahrer und wurde permanent hierdurch von Politessen verfolgt,das ich meine Ruhe hatte.
Die Polizeibeamten hatten auf ihrer Dienststelle auch Rede und Antwort gestanden.
Seit diesem Vorfall konnte ich dann die Ware in den Geschäften abladen ohne das man mich wegen Falschparken oder Halteverbot oder ähnlichem ansprach oder wegschickte.
Egal wie du es drehst,zahl und mach keinen Ärger … man hat ein Gedächnis wie ein Elefant…