Das Familien in punkto Sozialversicherung entlastet werden.
(ich habe selbst keine Kinder)
Eltern müssen entlastet werden
Die Beiträge von Eltern zur sozialen Pflegeversicherung müssen von 2005 an spürbar geringer ausfallen als die kinderloser Versicherter. Das Bundesverfassungsgericht hat das 1995 in Kraft getretene Gesetz zur Absicherung des Pflegerisikos teilweise für verfassungswidrig erklärt. Weil die Kindererziehung zum Erhalt des Systems der Pflegeversicherung beitrage, müsse die Leistung der Familien stärker berücksichtigt werden, befand der Erste Senat.
Auswirkungen auch auf die Rente
Das Grundsatzurteil hat Auswirkungen auch auf die Rente: Innerhalb der Übergangsfrist - bis Ende 2004 gilt das alte Gesetz weiter - müsse der Gesetzgeber die Bedeutung der Entscheidung auch für „andere Zweige der Sozialversicherung“ prüfen, fordert das Gericht. Den etwa acht Millionen privat Pflegeversicherten kommt die Familienentlastung dagegen nicht zugute.
Mit Material von dpa