Essensgeld trotz Kündigung

Guten Tag,

Nach kurzer Eingewöhnung mussten wir leider feststellen dass die Kita unserem Kind nicht zusagt.

Der Vertrag endet zum 31.12- ist es rechtens dass der Kindergarten und trotzdem jeden Monat eine Rechnung für Essensgeld ausstellt ? Obwohl unser Sohn den Kindergarten nicht besucht ?

Mit freundlichen Grüßen
Familie gru

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Was steht denn dazu im Betreuungsvertrag?

Grus
C.

Ich nehme an, dass der 31.12.2023 gemeint ist?
Dann ist es nach meiner Auffassung rechtens, dass bis dahin gezahlt werden muss.
Ob der junge Herr jetzt nun da mit isst, oder nicht.

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Es kommt halt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist, denn es gibt schlicht unterschiedliche Regelungen - Abrechnung nach tatsächlich eingenommener bzw. bis x Stunden vor Mahlzeit nicht abbestellte Mahlzeit, pauschale Monatsbeträge und Mischformen. Das hängt auch so ein bisschen davon ab, ob die Mahlzeiten im Haus zubereitet oder zugeliefert werden.

Hallo, ja, stimmt. Da hast du Recht.

Ich kenne hier allerdings keine Einrichtung, die das so regelt. Das Essen wird überall geliefert und diese Küchen benötigen verständlicherweise einen längeren Planungsvorlauf.
Hier muss gezahlt werden, ob anwesend, komplett oder nur das Kompott mit essend oder nicht!

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Hallöchen,

ja, die Welt ist auch in der Hinsicht bunt. Die Kindergärten rechneten tageweise ab (Absage bis morgens um acht oder so möglich), die Grundschule pauschal und bei der Ganztagsbetreuung im Gymnasium musste man bis Freitag der Vorvorwoche aus zwei Gerichten bestellen, konnte aber bis ein oder zwei Tage vorher noch absagen.

Gruß
C.

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Auch dann sollte es möglich sein, zumindest für Dezember das Essen abzubestellen.

Falls das Abbestellen überhaupt im Vertrag vorgesehen ist und die Fakturierung der Mahlzeiten nicht ganz unabhängig davon geschieht, ob die Mahlzeit bestellt oder abbestellt wird.

Vielleicht erfahren wir noch was zu diesem Punkt.

Schöne Grüße

MM

Ja, natürlich, mir ging’s nur um die grundsätzliche Möglichkeit. Wir hatten unsere Tochter die ganze KiTa-Zeit nicht fürs Essen angemeldet, was der KiTa(-Leiterin) anfangs gegen den Strich ging, später sind sie dazu übergegangen, einzelnen Eltern nahezulegen, das Kind vom Mittagessen abzumelden, weil es eh’ nichts gegessen hat. Wenn das Kind fürs Mittagessen angemeldet war, galt das allerdings mindestens für den Monat. Woanders kann das natürlich anders sein.

Viele Grüße
Christa