ESt-Erklärung mit Elster-online / Häkchen oder keins, wenn KAP-Belege nachzureichen sind?

Liebe ExpertInnen,

die Frage oben treibt mich schon länger um.

Belege zu „normalen“ Ausgaben brauchen nicht eingereicht zu werden.
Belege zu Anlage KAP müssen eingereicht werden.

Wie macht Ihr das bei „Belege werden nachgereicht“?
Häkchen oder kein Häkchen? Das ist die Frage.

Gockeln kann ich selber, hat mir aber nicht geholfen.

Danke im voraus.

Gruß

Hallo!

Wenn du Belege einreichst, dann machst du das Häkchen. Die Steuerbescheinigungen sind auch Belege.

Schöne Grüße!

Hallo,

keine Antwort, aber eine Rückfrage.

Wo steht das? Meinst du die Jahressteuerbescheinigung(en) der Bank(en), oder andere Belege? [Hier][1] z. B. steht u. a.:

Welche Belege müssen zuhause aufbewahrt werden?
Folgende Belege sollten Sie griffbereit haben, wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder Belege anfordert:
[…]

  • Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge zum Beispiel aus Aktienfonds
    Ihre Bank schickt Ihnen diese Bescheinigung in der Regel automatisch zu.

Vor vielen Jahren habe ich sie immer brav eingereicht, das FA hat sie mir aber auch immer brav zurückgeschickt. Seit mehreren Jahren reiche ich sie nicht mehr ein, und das FA hat sie auch nie angefordert.

Bei anderen Belegen kann es anders aussehen, aber deswegen frage ich nach.

Gruß
Christa
[1]: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/welche-belege-muessen-in-die-steuererklaerung.html

Wenn du 58,30 € einbehaltene Kapitalertragsteuer hast, wird das Finanzamt dies nur im Ausnahmefall prüfen wollen. Wenn du 5.830 € einbehaltene Kapitalertragsteuer hast und eine teilweise Erstattung begehrst, wird das Finanzamt dies im Regelfall prüfen wollen.

Wenn die einbehaltene Kapitalertragsteuer 0 € ist, weil du brav Freistellungsaufträge erteilt hast, und keine weiteren Kapitalerträge ohne Steuerabzug vorliegen, dann ist die ganze Anlage KAP verzichtbar.

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Na ja, das gilt aber auch für die anderen Belege (haben sie mir bei Handwerkerkosten so gesagt), es wäre keine Besonderheit der Belege zur Anlage KAP.

Ich möchte nicht schon wieder die Frage einer anderen Person „kapern“ :flushed:, habe aber eine kurze Rückfrage dazu:

Ich mache meine Steuererklärung mit dem Sparbuch von WISO, und da gibt es keine Anlage KAP in dem Sinne, nur u. a. diese Abschnitte:
grafik
D. h., wenn die Kapitalerträge die erteilten Freistellungsaufträge nicht überschreiten, brauche ich die Jahressteuerbescheinigungen nicht einzutragen, auch wenn sie mir vorliegen?

Solange keine weiteren Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt vorliegen (insbesondere ausländische Kapitalerträge) kannst du das alles weglassen. Es besteht dann keine Erklärungspflicht.

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ok, danke!