[ESt] Wohnung mietfrei an Kind überlassen?

Ehepaar A (beide Rentner) hat ein Mehrfamilienhaus mit 4x 3ZW-Wohnungen. 1 Wohnung steht leer und wird schon seit Jahren nicht mehr vermietet. 1 Wohnung wird von Ehepaar A bewohnt, die anderen beiden Wohnungen von der Tochter des Ehepaares und deren Kinder. Die Tochter bezahlt Miete für die Wohnungen.Das Haus wurde finanziert, die Finanzierung dürfte noch nicht ganz abgeschlossen sein.

Jetzt würde gerne der Sohn des Ehepaares mietfrei in der leerstehenden 3 ZW-Wohnung wohnen.

Welche steuerliche Konsequenzen wären für das Ehepaar A zu erwarten? Darf die Wohnung überhaupt mietfrei überlassen werden?

Darf die Wohnung überhaupt mietfrei überlassen werden?

Wer sollte das dem Ehepaar verbieten ?

Verbieten wird es womöglich keiner können. Es geht aber um steuerrechtliche Probleme, da ja keine Mieteinnahmen entstehen und evtl. steuerliche Abschreibungen vorhanden sind.

Darf die Wohnung überhaupt mietfrei überlassen werden?

Wer sollte das dem Ehepaar verbieten ?

Verbieten wird es womöglich keiner können. Es geht aber um
steuerrechtliche Probleme, da ja keine Mieteinnahmen entstehen
und evtl. steuerliche Abschreibungen vorhanden sind.

ohne miete keine steuerliche berücksichtigung - warum auch ?

gruß inder

Verbieten wird es womöglich keiner können. Es geht aber um
steuerrechtliche Probleme, da ja keine Mieteinnahmen entstehen
und evtl. steuerliche Abschreibungen vorhanden sind.

ohne miete keine steuerliche berücksichtigung - warum auch ?

Das sollte allerdings auch für den derzeitigen Leerstand (seit Jahren) gelten, da wohl keine Vermietungsabsicht mehr besteht.

Falls das korrekt erklärt wurde, bzw. das Finanzamt nicht geschlafen hat, ändert sich also an der derzeitigen Situation durch den Einzug des Sohnes nichts.

Grüße
Chris

Kurz und knapp: Hab ich 4 Wohnungen und nutze 2 selbst bzw. unentgeltlich an Sohn überlassen und 2 vermietet, dann hab ich 50% der Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten. Nutzt man nun 3 Whg und vermietet nur noch eine, dann hat man auch nur noch 25% der Abschreibung.

Weiterhin wird das FA zur Prüfung dieses BMF Schreiben, das dann meist durch die Landesbehörden gleichlautend als Erlass herausgegeben wird, beachten.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/107,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Besonders Randziffer 26 wäre hier von Bedeutung.

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