Hallo zusammen,
Ich hoffe ich habe den Beitrag ans richtige Brett geheftet, da es etwas mit Gewährleistung bei Immobilienkauf zu tun hat.
Wir haben vor 4,5 Jahren mit einem Bauträger gebaut und die 5 Jahre Gewährleistung nähern sich dem Ende. Nun ist der Estrich am Übergang vom Flur in den Wohnbereich - wahrscheinlich an der Dehnungsfuge - etwas abgesackt und dadurch haben sich Risse in mehreren Bodenfliesen gebildet. Muß man so etwas dulden oder kann man das reklamieren? Gibt es irgendwelche Regelungen, ab wann es keine rein optische Beeinträchtigung mehr ist?
Danke im voraus an alle „Experten“!