Estrich abgesackt, Fliesen gerissen

Hallo zusammen,

Ich hoffe ich habe den Beitrag ans richtige Brett geheftet, da es etwas mit Gewährleistung bei Immobilienkauf zu tun hat.

Wir haben vor 4,5 Jahren mit einem Bauträger gebaut und die 5 Jahre Gewährleistung nähern sich dem Ende. Nun ist der Estrich am Übergang vom Flur in den Wohnbereich - wahrscheinlich an der Dehnungsfuge - etwas abgesackt und dadurch haben sich Risse in mehreren Bodenfliesen gebildet. Muß man so etwas dulden oder kann man das reklamieren? Gibt es irgendwelche Regelungen, ab wann es keine rein optische Beeinträchtigung mehr ist?

Danke im voraus an alle „Experten“!

Bedingungen
Hallo!

Das hängt von den Gewährleistungsbedingungen ab, die in Deinem Kaufvertrag / Bauauftrag unterschrieben hast.
Nur dort kannst Du nachlesen!

Wenn Du neue Bodenfliesen verlegst vewrwende ein Ditra - Matte.

Gruß elmore

Moin aus Bremen,

Auf jeden Fall reklamieren, und darauf hinweisen, dass eine Summe x von dem hoffentlich gemachten Sicherheitseinbehalt abgezogen wird, der in Etwa der Höhe des zu erwartenden Reparatur (Neuverlegung) entspricht.

1.: Gibt es den Bauträger noch?

2.: Lass Dir von der Architektenkamer jemand nennen, der sich den
Schaden ansieht, und beurteilt.

3.: Dann Brief mit Bitte um Instandsetzung unter Fristsetzung an den
BT schicken.
4.: Falls Frist verstrichen, Nachfrist setzen, mit Androhung,
Geldeinbehalt von der hoffentlich vorhandenen Sicherungssumme zu
machen. Dann kommt in jedem Falle Reaktion.

Hoffe, das hilft …

Gruß, Heinrich Ostermeier

Hi,

sicher ist das ein Gewährleistugnsfall, ausser Du hast mit dem Hammer drauf rumgeklopft :smile:)

Wenn es eine seriöse firma ist, wird die den Mangel beseitigen.
Die Ursche dürfte eine mangelnde Einfassung der beiden verscheidenen Beläge an der Fuge sein…hat die Fuge eine Metallschiene o.ä. zum Kitt hin oder hst DU etwas gar kein Kitt ?
Dass der Estrich allerings erst jetzt absackt, ist schon ein wenig komisch,…mit nun erst entwichener Feuchte und Vrformung deswegen, dürfte dies ja nix mehr zu tun haben.

Also, beim Hersteller als Mangel SCHRIFTLICH rügen.

Gruss
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Antworten. Ich werde mich dann mal an den Bauträger wenden.

@Frank: Die Dehnungsfuge ist vorhanden, aber keine Metallschiene.