Eternitplatten auf gekauften Grundstück gefunden

Hallo,

ich habe gerade ein Einfamilienhaus mit dazugehörigem Grundstück erworben. Bei Aufräumarbeiten habe ich nun hinter dem Haus ganz hinten an der Grundstücksgrenze unter einen Haufen Altholz 15 große Eternitplatten gefunden. Es sind Winkelstücke ca 40 + 20 cm breit und ca 250 cm lang. Die gleichen Platten wurden für das Dach verwendet, welches nach einem Brand komplett erneuert wurde. Die alten ehemals verbauten Platten wurden entsprechend entsorgt. Die von mir gefundenen Platten wurden nie verwendet. Da das Haus Bj. 1981 ist, werden die Platten Asbest enthalten. Frage: Hätte der Verkäufer mich nicht davon in Kenntnis setzen müssen? Von diesem Sondermüll wusste ich nichts und es stand auch nichts im Kaufvertrag. Kann ich den Verkäufer der Immobilie zur Entsorgung und Übernahme der Kosten verpflichten?

Moin moin,

da kann ich leider nicht mit Info´s dienen. Keine Ahnung, ob und wer dafür ggf. Haftbar gemacht werden kann.

Gruß

Hallo,

wenn man ein Grundstück/Haus kauft und nicht genau festhält, dass alle Altlasten zu entsorgen sind geht das Grundstück inkl. allen brauchbaren und nichtbrauchbaren Gegenständen über. Es sei denn man würde dem Verkäufer nachweisen können, dass er diesen Sondermüll arglistig verschwiegen hat. Das könnte der Fall sein, wenn man beweisbar nachgefragt hat, ob besonderer Müll auf dem Grundstück lagert.

Da das wahrscheinlich nicht nachgewiesen werden kann, wird eine kostenpflichtige Entsorgung durch den Verkäufer schwierig.

Höflich aber bestimmt nachfragen, kann man natürlich. Vielleicht erklärt sich ja der Verkäufer sogar bereit das zu machen!?

Viele Grüße

Man sollte doch unabhängige Fachleute ranlassen. Diese prüfen professionell und nehmen dafür selbstverständlich Geld dafür.
Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als auf eigene Kosten zu entsorgen.
Normalerweise werden bestehende Objekte gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das wird auch hier zutreffen.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Als Sachverständiger darf ich Sie in rechtlichen Dingen nicht beraten. Rechtsberatungen obliegen den Juristen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an einen Fachanwalt für Immobilienrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfo: www.schadstofffrei.de

Hallo STomm, da ich kein Anwalt bin, darf ich Ihnen leider keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen. Sicherlich könnte Ihnen - kostenlos - die Verbraucherberatung weiterhelfen. Viel Erfolg anderweitig. Gruß Arthur

Trotzdem, vielen Dank!

Vielen Dank!

Trotzdem, vielen Dank!.

Trotzdem, vielen Dank!..

Trotzdem, vielen Dank!

Hallo STomm, da ich kein Anwalt bin, darf ich Ihnen leider
keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen. Sicherlich könnte
Ihnen - kostenlos - die Verbraucherberatung weiterhelfen. Viel
Erfolg anderweitig. Gruß Arthur

Hallo,
die Plattem können, dürfen und sollten nur entsprechend
Vorschrift entsorgt werden. Ich würde mich bei einer
Deponie erkundigen. Da die Platten unter Holz „versteckt“ gelagert waren, deutet dies auf Arglist
hin.
Der Verkäufer wird sich aber sicherlich nicht mehr an
die Platten erinnern, da er sie ja lange nicht mehr
gesehen hat…!
Eine güliche Einigung scheint mir sinnvoll. Frag doch
den Verkäufer, ob Ihr Euch die Kosten für die Entsorgung nicht teilen sollt. Eine freundliche
Aussprache hilt sicher weiter!

Vielen dank für deine Antwort!
Habe inzwischen herausgefunden, dass ich das Zeug wohl selbst entsorgen muss. Die Platten waren wohl deshalb „versteckt“, weil der Vorbesitzer den Platz als Ablageort für Gerümpel genutzt hat. Ich habe natürlich bei der Grundstücksbegehung nicht jeden Stein umgedreht und deshalb auch die Platten nicht als Eternitplatten erkannt. Sie lukten zum Teil aus dem Haufen heraus, ich habe aber nicht nachgefragt…

Hallo,
eigentlich gilt ja gekauft wie gesehen. Da die Platten verdeckt waren, ist dies für mich jedoch fraglich. Wusste der Verkäufer, dass die Platten aus Eternit sind? Bei mir ist das Haus tw. mit Eternit verkleiddet,worauf mich mein Verkäufer nicht hinweisen musste - es war mein Thema, dies zu „erkennen“. Durch den Brand wurden jedoch die alten Platten entsorgt, so dass er generell wissen müsste, dass dies Sondermüll ist.
Ich würde so vorgehen:

  • Prüfen, wie teuer eine Entsorgung wäre (es könnte sein, dass sich die Kosten im Rahmen halten)
  • Vielleicht kann dir der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat, dazu etwas sagen (mein Notar hat mir im Nachgang ebenfalls noch Fragen beantwortet)
  • Die Kosten (ggf. mit der Antwort des Notars beigelegt) dem Verkäufer in Rechnung stellen bzw. ihn zur Beseitigung innerhalb eines gewissen Zeitraums auffordern.
    Hope this helps.

Vielen Dank! Werde mich mal mit dem Notar in Verbindung setzen.

Vorschriftsmäßig entsorgt werden muss das asbesthaltige Material erst mal. Ob der Vorbesitzer einen Teil der Kosten tragen muss, oder ob man eine gütliche Lösung finden kann, muss man klären; doch kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie rechtliche Handhabe gegen den Vorbesitzer haben.

Sorry für die späte Antwort - ich war unterwegs…