Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen, ich wäre Student, hätte einen ETF-Sparfonds abgeschlossen. Müsste ich dann nach Beendigung des Studiums bei Arbeitslosigkeit den Sparfonds gleich kündigen oder darf ich ihn dann trotz HARTZ-4 behalten?
Mit freundlichen Grüßen
Ugi257