Ethik/Religion

Hallo… vlt kann mir jemand helfen. Ich werde Ethik wählen und morgen hab ich ein Gespräch mit dem Direktor an dem ich Glaubens-und Gewissensgründe sagen muss, weshalb ich wechseln will. Die von euch die Ethik haben werden das kennen. Unser Direktor ist sehr sehr streng bei der Sache und es wäre prima wenn ihr mir ein paar Glaubens-und Gewissensgründe aufschreiben könnt, die richtig gut überzeugen. Klar weiß ich selber was ich sagen werde und habe auch meine Gründe, aber dieser Direktor ist wirklich sehr streng und je mehr desto besser. LG

Hallo,

du brauchst nur einen einzigen Grund: du bist nicht gläubig.

Gruß
Elke

Hallo,

ich habe noch nie gehört, dass man sich rechtfertigen muß, wenn man am Schuljahrsanfang innerhalb des Religion/Ethik/Philosophie-Bereichs wechseln will.

In welchem Bundesland bist Du denn?

Ich würde mich auf so eine Rechtfertigungsschiene überhaupt nicht einlassen. Mein Eindruck ist, daß hier Einschüchterung passiert, weil es möglicherweise unerwünscht oder von der Stundenplanplanung schwieriger ist.

Wenn Du von Religon nach Ethik oder umgekehrt wechselst, dann bist Du verpflichtet, erforderliche Vorkenntnisse nachzuholen. Ich würde dem Direktor sagen, daß Du darum weißt. Weitergehende Auskünfte würde ich nicht geben.

Vielleicht kannst Du Dir beim Fachbetreuer für Ethik oder Deinem Stufenbetreuer Unterstützung holen?

Nun ist das alles sehr kurzfristig. Vielleicht ist die Schiene, daß Du auch andere Perspektiven als bisher kennen lernen willst, eine Möglichkeit.

Alles Gute und viele Grüße

Iris

Hallo,

morgen hab ich ein Gespräch mit dem Direktor an dem ich
Glaubens-und Gewissensgründe sagen muss, weshalb ich wechseln
will.

Wie bitte???

Ich weiß ja nicht, ob du in einem Bundesland lebst, in dem das Grundgesetz nicht gilt, aber in Deutschland ist man 14 Jahren religionsmündig und damit hat man das Recht, sich vom Religionsunterricht abzumelden , da muss man keinem Direktor irgendwelche Gründe sagen.

Gruß

Danke für die Antwort und danke auch für die restlichen Antworten. Mich hats auch gewundert aber ich werde da wohl einfach hingehen und sagen ich will wechseln und sie müssen das dann wohl eh veranlassen allein schon wegen der Religionfreheit und sie können mich ja schlecht zu irgendetwas zwingen. Meine Eltern mussten sogar ein Formular unterzeichnen obwohl ich das Alter von 14 jahren bereit erreicht/überschritten habe. Naja es wird schon klappen. Trotzdem noch mal vielen Dank. (:

Hallo Laberdi,

wie schon von den anderen gesagt, müssen für die Abwahl von Religion lediglich die formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Überprüfung der Gewissensgründe, die der Schüler angibt, durch die Schule ist nicht zulässig. Sollte ein Vertreter der Schule tatsächlich Druck ausüben, an dem Religionsunterricht weiter teilzunehmen, würde ich durchaus eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Bitte berichte doch mal hier, wie es gelaufen ist.

Gruß
Ultra

Hallo,

Ich weiß ja nicht, ob du in einem Bundesland lebst, in dem das
Grundgesetz nicht gilt, aber in Deutschland ist man 14 Jahren
religionsmündig und damit hat man das Recht, sich vom
Religionsunterricht abzumelden ,

Zumindest für Bayern stimmt das nicht. Gehört ein Schüler einer Konfession an, darf er sich erst mit 18 Jahren selbst vom Religionsunterricht abmelden.

sh Art 46 (4) BayEuG
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Davon unbenommen, gehen den Direktor die Gründe für die Abmeldung natürlich nichts an.

Gruß
Wawi

Bundesland? owT
nix

Darf man diese Frage ernst nehmen?
Neu angemeldet, Frage um 18:54, und morgen soll das Gespräch stattfinden.
Also wissen Se, nee …

Hallo… vlt kann mir jemand helfen. Ich werde Ethik wählen und
morgen hab ich ein Gespräch mit dem Direktor an dem ich
Glaubens-und Gewissensgründe sagen muss, weshalb ich wechseln
will. Die von euch die Ethik haben werden das kennen. Unser
Direktor ist sehr sehr streng bei der Sache und es wäre prima
wenn ihr mir ein paar Glaubens-und Gewissensgründe
aufschreiben könnt, die richtig gut überzeugen. Klar weiß ich
selber was ich sagen werde und habe auch meine Gründe, aber
dieser Direktor ist wirklich sehr streng und je mehr desto
besser.

Einem Schüler, der morgens zu spät kommt, weil erst sein Wecker nicht geklingelt hat, dann sein Auto zugeparkt war und der Bus dann Verspätung hatte und dann hat ihn noch ein Bettler auf der Straße angesprochen und schließlich hat die Haupteingangstür geklemmt - dem glaub ich kein Wort.

Ein guter Grund reicht aus.

LG Flaschenpost

würde ich durchaus eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Hallo,

kennst du den Sinnspruch mit den Kanonen und den Spatzen?

MFG Cleaner

1 Like

Neu angemeldet, Frage um 18:54, und morgen soll das Gespräch
stattfinden.
Also wissen Se, nee …

Welche Maßstäbe willst du denn anlegen?
Jemand hat ein Problem, erfährt von werweisswas und fragt.
Man kann nicht alles auf Wochen hinaus vorausplanen.

Gruß
Elke

1 Like

Verfassung

kennst du den Sinnspruch mit den Kanonen und den Spatzen?

Es geht hier um die freiheitliche-demokratische Grundordnung Deutschlands. Da ist Krieg angesagt.

Gruß

Stefan

Bundesland?

Hallo… vlt kann mir jemand helfen. Ich werde Ethik wählen und
morgen hab ich ein Gespräch mit dem Direktor an dem ich
Glaubens-und Gewissensgründe sagen muss,

Nein, das musst du nicht. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Unterlagen für BW findest du hier:

http://www.ibka.org/freiburg/downloads

Unterlagen für andere Bundesländer sind auch aufzufinden:

http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=A…

Unser Direktor ist …

… Beamter und damit zwangsweise der Erfüllungsgehilfe der Landesschulgesetze usw. und hat sich gefälligst an seine Dienstanweisungen zu halten, oder seinen Hut zu nehmen.

sehr sehr streng bei der Sache und es wäre prima
wenn ihr mir ein paar Glaubens-und Gewissensgründe
aufschreiben könnt, die richtig gut überzeugen.

Gruß

Stefan

Hallo,

Ich weiß ja nicht, ob du in einem Bundesland lebst, in dem das
Grundgesetz nicht gilt, aber in Deutschland ist man 14 Jahren
religionsmündig und damit hat man das Recht, sich vom
Religionsunterricht abzumelden ,

Zumindest für Bayern stimmt das nicht.

Das ist hart –

Da würde mich fast interessieren, was die (Verfassungs-)Juristen dazu sagen würden, aber diese Frage gehört wohl nicht in dieses Brett.

Gruß

word! owT.
owT.

Also ich war heut im Gespräch dann hat er gesagt ich soll meine Glaubens und Gewissensgründe angeben. Ich hab einfach nur gesagt das ich nicht gläubig bin und mich in der Gruppe (von Schülern die Reli haben) etwas ausgekrenzt fühle weil ich einfach nicht gleich denke und ich würde lieber wo hin wo es mehreren so geht wie mir. Danach hat er gesagt das ich abgemeldet bin und somit war die Sache erledigt.

2 Like

Danke Elke,
verstehe das Problem auch nicht.
Gruß

Hallo,

wenn man das jetzt bewerten möchte:

Danach hat er gesagt, dass ich
abgemeldet bin und somit war die Sache erledigt.

Das ist seine Aufgabe, hier hat er richtig gehandelt.

Also ich war heut im Gespräch dann hat er gesagt ich soll
meine Glaubens und Gewissensgründe angeben.

Von einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sind wir natürlich wei entfernt, dennoch war das Verhalten des Schulleiters in Bezug auf diese Frage rechtswidrig.

Gruß
Ultra

Liebe® LABERDI,

bitte nimm’s mir nicht allzu übel, aber Deine Rechtschreibkenntnisse sind …

Vielleicht bleibt ja neben der Beschäftigung mit dem neuen Fach „Ethik“ noch ein wenig Zeit, sich auch damit uu beschäftigen.
Beides hilft im Leben irgendwie weiter. :wink: