Ethische Frage?

Hallo, ich muss für den Philosophieunterricht zu einer ethischen Frage Position beziehen vom ehtischen Standpunkt Aristoteles aus (Nikomachische Ethik).
Die ethische Fragestellung die man bearbeiten muss, soll man sich selber aussuchen.
Nun meine Frage: Was eigenet sich dafür? Sachen wie Schwangerschaftsabbruch, Todesstrafe, Sterbehilfe etc?
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer? Hat Jemand weitere Beispiele für ethische Fragen?

WÄre sehr dankbar wenn mir jemand ein paar Tips und Anregungen geben könnte.

Organspende ist ein „dankbares“ Thema.

Hallo,

Organspende ist ein „dankbares“ Thema.

denke ich nicht, weil die ethische Frage hier keine Rolle spielt, da ethisch nicht verwerflich.
Es sei denn du denkst an Organhandel, illegale Organspende ect., wobei dies auch mehr ein Rechtsthema wäre.

Gruß
Roland

Hallo,

die drei aufgeführten Themen halte ich dafür bestens geeignet.
Vielleicht ist noch „Tierversuche“ ein gutes Thema.

Gruß
Roland

Hallo Roland,

denke ich nicht, weil die ethische Frage hier keine Rolle
spielt, da ethisch nicht verwerflich.

das mag Deine persönliche Meinung sein, und sie ist sicher ehrenwert. Zur Erweiterung des Horizonts möchte ich nichtsdestotrotz zur Lektüre empfehlen:
Hans Jonas
Technik, Medizin und Ethik
Zur Praxis des Prinzips Verantwortung
Insel Verlag 1987

  • und zwar speziell das 10. Kapitel, „Gehirntod und menschliche Organbank: Zur pragmatischen Umdefinierung des Todes“. Kurzer Auszug:

„Beim Vorliegen eines klar definierten negativen Gehirnzustands darf der Arzt dem Patienten erlauben, seinen eigenen Tod gemäß jeder Definition zu sterben, der von selbst das Spektrum aller nur möglichen Definitionen durchlaufen wird. Aber ein beunruhigend entgegengesetzter Zweck verbindet sich mit diesem in der Suche nach einer neuen Definition des Todes - d.h. in dem Ziel, den Zeitpunkt der Toterklärung vorzuverlegen: die Erlaubnis nicht nur, die Lungenmaschine abzustellen, sondern nach Wahl auch umgekehrt sie (und andere „Lebenshilfen“) weiter anzuwenden und so den Körper in einem Zustand zu erhalten, der nach älterer Definition „Leben“ gewesen wäre (nach der neuen aber nur dessen Vortäuschung ist) - damit man an seine Organe und Gewebe unter den Idealbedingungen herankann, die früher den Tatbestand der „Vivisektion“ gebildet hätten.
[…]
Die Grenzlinie zwischen Leben und Tod ist nicht mit Sicherheit bekannt, und eine Definition kann Wissen nicht ersetzen. Der Verdacht ist nicht grundlos, dass der künstlich unterstützte Zustand des komatösen Patienten immer noch ein Restzustand von Leben ist (wie er bis vor kurzem auch medizinisch allgemein angesehen wurde). D. h., es besteht Grund zum Zweifel daran, dass selbst ohne Gehirnfunktion der atmende Patient vollständig tot ist. In dieser Lage unaufhebbaren Nichtwissens und vernünftigen Zweifels besteht die einzig richtige Maxime für das Handeln darin, nach der Seite vermutlichen Lebens hinüberzulehnen.“

Ein Problemfeld eigener Art ist die sog. Lebendspende - hier spielen die oben genannten Erwägungen bezüglich der medizinischen Definition des Todeseintritts (die in den 70er Jahren geändert wurde, um Organentnahmen unmittelbar nach Eintritt des Coma dépasse zu legalisieren) keine Rolle. Hier ist jedoch ein anderer Aspekt von besonderer Bedeutung: das medizinisch Machbare hat neue Bedürfnisse geweckt und damit auch einen potentiellen Markt geschaffen - einen sehr lukrativen Markt, da ein großes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besteht.

Die fortschreitende Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin und die Entwicklung eines weltweiten legalen und illegalen Organhandels (speziell der besonders gewinnträchtige mit Nieren von Lebendspendern) macht es notwendig, die von verschiedenen Interessengruppen immer wieder geforderte Änderung des Transplantationsgesetzes mit dem Ziel, die anonyme Lebendspende zu legalisieren, gerade auch in Hinsicht auf ethische Implikationen zu diskutieren, da sie geeignet ist, einer Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin Vorschub zu leisten und dem illegalen Organhandel neue Märkte zu erschließen. Das ist eben nicht nur ein rechtliches, sondern vor allem ein medizinethisches Problem.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Ralf,

danke für die Horizonterweiterung. Ich habe tatsächlich nur bis zu meinem Tellerrand geblickt.

Ich ging von der gesetzlich verankerten und moralisch einwandfreien Organspende aus und habe diese Aspekte (noch) nicht bedacht.

Danke für deine Aufklärung.

Gruß
Roland

Bin nur teilweise einverstanden. Es bleibt schließlich noch die wesentliche Frage, ob es ethisch vertretbar ist nicht zu spenden.

Liebe Rippengeige,
alle Themen nicht geeignet. Du bist offensichtlich Schüler. Warum nimmst du dir nicht das Recht, auf deinen Rippen zu geigen? Häng ein Schild „Nicht stören“ an die Tür und lege deine größte ethische Frage bloß! Beginnend mit der kleinen Frage: wo bin ich am unsichersten? Dann erst frage dich, was Plato oder wer dazu hergibt. Soweit meine popelige Meinung dazu.
Bumi