Ethischen Leitlinien der GI

Hallo, wir habe eine Aufgabe in Informatik bekommen.

Würdest Du als Berufsinformatikerin die Leitlinien der GI in der vorliegenden Form unterschreiben? Oder würdest Du Aspekte hinzufügen oder streichen wollen?*

Ich bin mir unschlüssig, was ich zu dieser Frage aufschreiben soll. Kann man etwas an den ethischen Leitlinien kritisieren oder hinzufügen?
vorab schonmal vielen Dank für

Servus,

was ist Dir denn hierzu

eingefallen, als Du sie gelesen hattest?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Carla,

du erwartest jetzt nicht ernsthaft, dass potenzielle Hilfswillige wissen, was die GI ist, und sich auch noch auf die Suche nach den ethischen Leitlinien machen und auch noch deine Aufgabe lösen?

Falls du sie selbst noch nicht gelesen hast, hier sind sie:
https://gi.de/ueber-uns/organisation/unsere-ethischen-leitlinien/

Insofern kann ich mich der Frage von @Aprilfisch anschließen. Und es geht grundsätzlich um DEINE Meinung, nicht um „irgendeine“.

Gruß
Christa (GI-Mitglied)

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Ich, für meinen Teil, hätte Probleme mit dem Artikel 3.

Inwiefern denn, @Dirk_Mq?

Die Aussage kennt und beachtet die … rechtlichen Regelungen kann man in einem offiziellen Dokument gar nicht anders schreiben. Oder wer wollte seine Mitglieder schon dazu auffordern, geltende rechtliche Regelungen zu missachten?

Und wirkt im Rahmen seiner …kompetenzen an der Gestaltung rechtlicher Regelungen mit klingt für mich auch unproblematisch. Wer von der Sache keine Ahnung hat, der lässt die Finger davon, denn ihm fehlen die Kompetenzen. Und wer Ahnung hat, der tut der Sache ein gutes Werk, wenn er dieses Wissen auch in die Gestaltung der Regelungen einfließen lässt. (Sofern er überhaupt Befugnis dazu hat.)

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Ersetzt das einJurastudium?

Hallo @Dirk_Mq,
zweifelsohne kann man ein Jurastudium nicht ersetzen durch die bloße Aufforderung, etwas zu kennen. :slight_smile: Aber natürlich ist man generell verpflichtet, die für den eigenen Bereich relevanten rechtlichen Regelungen zu kennen. Du darfst ja auch beim Autofahren nicht gegen die Einbahnstraße fahren mit dem Argument, du hättest die Regelung dieser runden, roten Schilder nicht gekannt.

Wir haben hier doch eine offizielle Leitlinie. Darin kann ja wohl kaum stehen, die Betroffenen müssten die geltenden Regelungen nicht kennen.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Nein, aber man könnte so etwas auch weglassen. :stuck_out_tongue:

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Hallo @Christa,

siehst du denn Artikel 3 anders als die anderen 11 Artikel? Für mich formulieren die alle Gemeinplätze, die in dieser allgemeinen Form selbstverständlich sind und wenig aussagen. Letztlich sind es für mich alles nur eloquente Versionen von

Die Mitglieder der GI sind gute Menschen, brave Bürger und wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Bei rechtlichen Dingen sehe ich das anscheinend anders als du.

Wenn es von der Unterschrift abhinge, ob ich den Job bekomme oder nicht, würde ich das wohl auch unterschreiben.

Aber Bedenken darf ich doch haben, oder?

Grüße
Dirk

nun ja,

über Art. 2 Satz 2 kann man als nicht so versierter „Betroffener“ nur herzlich lachen und das ist noch die positivste Reaktion.

&tschüß
Wolfgang

Hallo @Dirk_Mq,
klar darfst Du Bedenken haben. :wink: Wäre ja auch schlimm, wenn nicht!

Konkret bliebe natürlich zu klären, wie im Falle eines Verstoßes verfahren wird. Stünden im Arbeitsvertrag drakonische Strafen bei Verstoß gegen eine Leitlinie angekündigt, müsste man über den Job und Arbeitgeber entsprechend intensiv nachdenken.

Schade nur, dass die Fragestellerin sich dazu gar nicht mehr äußert. Sie sollte ja überlegen, ob sie das unterschreiben würde.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Das ist leider immer das Problem mit solchen Fragen, wenn man die Fragesteller auffordert, selbst aktiv zu werden. :frowning:

Gruß
Christa

so ist es… eine Frage… intensive Diskussion … keine Reaktion vom UP…

Vielleicht Günstliche Intelligenz ?
G Udo Becker

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Au ja, das kann gut sein.

Oder sogar General Integration?

Dem Vernehmen nach stand das im VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder für „Gähd irschendwie“…

In diesem Sinne

MM