ETW - gehört der Balkon dem Eigentümer?

Moin moin,
Auf einem Balkon sind die Bodenfliesen durch herrunter tropfendes Wasser
beschädigt worden.
Gehören die Fliesen der Hausgemeinschaft oder dem Wohnungsbesitzer?

Der Anstrich und der Bodenbelag, also die Fliesen gehören dem Wohnungseigentümer.
ramses90

Der Bodenbelag eines Balkons gehört zum Sondereigentum. Das heißt aber nicht, daß der Sondereigentümer zwangsläufig auf eigene Kosten beseitigen oder damit leben muß. Die Frage ist vielmehr, wie der Schaden überhaupt zustandekam - d.h. ob er von einem anderen Sondereigentum oder vom Gemeinschaftseigentum ausging/ verursacht wurde.

Und wie zeigt sich so eine Beschädigung ? Ist es bei einem nicht überdachten, ja selbst bei einem mit Dach, nicht völlig normal es gelangen Regentropfen auf den Fliesenbelag ?

MfG
duck313

ist ein dicker fetter großer wiesser Flecken den wir mit Essigessenz und badreiniger nicht weg bekommen haben.
Und nun?

Zahlt der Verursacher? oder die Eigentümergemeinschaft?

sehr schwehre Frage.
Der Schaden betrifft unser „Sondereigentum“
Der Verursacher hat den Schaden durch eine defekte Wasserrinne (die das Regenwasser ableitet)
verursacht. Ist das jetzt Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentm?
Und was würde das bedeuten?
wir wollen ja nach Möglichkeit keinen Streit.

weiter unten lese ich das anders ?

zitat ramses: Der Anstrich und der Bodenbelag, also die Fliesen gehören dem Wohnungseigentümer.
ramses90

Es wird aber nicht ohne gehen wenn der Verursacher nicht einsichtig ist, dass er für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Evtl. hat er ja auch eine Haftpflichtversicherung.
Wie alt ist das Haus, hat die Hausverwaltung evtl. noch Fliesen als Ersatz irgendwo gelagert? Wenn ja wäre der Schaden ja gering wenn man den damit ausbessern könnte. Also wende Dich ,mal an die Verwaltung, Hausmeister, falls vorhanden, solltte sowas auch wissen.
ramses90

Entwässerungsanlagen( Innen wie außen am Haus) sind Gemeinschaftseigentum.

Wenn hier also aus der oberen Etage/Balkon Regenwasser aus Rinnen zu euch heruntertropft dann wäre das m.E. Sache der Eigentümergemeinschaft, wenn nicht der dortige Eigentümer/Bewohner selbst verantwortlich ist. Was ja sein könnte, Beispiel Blumengießwasser aus überlaufenden Blumenkästen etwa.
Oder wenn er einen Belag falsch aufgebracht hat, der die Entwässerung beeinträchtigt und Wasser unkontrolliert überläuft.
Wenn die Rinne defekt oder verstopft ist dann ist das Gemeinschaftssache.

MfG
duck313

Das stimmt natürlich, wenn der nicht dafür verantwortlich ist. ramses90