Aus der allerdings weder Milch noch Honig fließen wird.
Der Vorbesitzer hat im ersten Jahr, in dem er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt hat, die Bemessungsgrundlage für die AfA dargestellt und seither immer nur noch von einem Jahr ins nächste übernommen.
D.h. man kann von ihm vielleicht erfahren, was der Grund und Boden z.B. 1954 oder 1983 wert war, aber nicht, mit welchem Wert er 2020 anzusetzen ist. Um das zu erfahren, brauchst Du den aktuellen Bodenrichtwert. Der ist entweder eh veröffentlicht, oder er lässt sich beim örtlichen Gutachterausschuss in Erfahrung bringen.
Schöne Grüße
MM