ETW, Grundstücksanteil an Gestehungskosten

Liebe ExpertInnen,

wie wir alle wissen, lässt das Finanzamt AfA nur für die Gestehungskosten ohne die Grundstückskosten zu. Woher kann der Erwerber einer Eigentumswohnung diesen Anteil erfahren, wenn der Vorbesitzer sich nicht mehr erinnert?

Dank & Gruß
Ralf

dies lässt sich relativ gut zurückrechnen wie die Erstehungskosten waren, gibt dafür einen Baukostenindex.

auch das Finazamt hat eine Orientierungshilfe in der Tasche https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html
um Was geht es denn genauer, dass sich der Eigentümer für die Bauwerkskosten interessiert?

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Hallo,
wenn die Wohnung vermietet war, aus der Steuererklaerung des Vorbesitzers, koennte da drin stehen.

Danke! Das nenn ich mal ne Quelle.

Gruß
Ralf

Aus der allerdings weder Milch noch Honig fließen wird.

Der Vorbesitzer hat im ersten Jahr, in dem er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt hat, die Bemessungsgrundlage für die AfA dargestellt und seither immer nur noch von einem Jahr ins nächste übernommen.

D.h. man kann von ihm vielleicht erfahren, was der Grund und Boden z.B. 1954 oder 1983 wert war, aber nicht, mit welchem Wert er 2020 anzusetzen ist. Um das zu erfahren, brauchst Du den aktuellen Bodenrichtwert. Der ist entweder eh veröffentlicht, oder er lässt sich beim örtlichen Gutachterausschuss in Erfahrung bringen.

Schöne Grüße

MM