Guten Abend!
An unserem Haus (Eigentümergemeinschaft) ist ein undichter Regenwasserschacht festgestellt worden. Da das Wasser ins Erdreich läuft, ist eine Kelleraußenwand durchgenäßt, die zu dem Sondereigentum der im Erdgeschoß lebenden Eigentümer gehört.
Unser Hausverwalter hat nun eine Firma mit den entsprechenden Maßnahmen beauftragt. Ich habe als weiterer Eigentümer erst nach Beauftragung davon (mehr oder weniger zufällig) Kenntnis bekommen. Auf Rückfrage erklärte unsere Hausverwaltung, da „Gefahr im Verzug“ sei, sei weder eine gemeinsame Beschlußfassung noch eine Vorab-Information der anderen Eigentümer nötig.
Über den Begriff „Gefahr im Verzug“ kann ich mir in diesem Zusammenhang nirgendwo ein rechtes Bild machen. Was umfaßt das denn? Wie ist die Abgrenzung zu normaler Instandsetzung (die ja wohl eine Beschlußfassung benötigt)?
Ich wäre für Antworten wirklich dankbar!
viel Grüße
Tü Malusch