Hallo,
als Selbstständiger, der kein Gewerbe angemeldet hat (erbringt nur Dienstleistungen) gehört man keiner Kammer (IHK,HWK etc…) an.
Für die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland wird nun durch eine ausländische Behörde eine Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften benötigt.
Die hiesige IHK macht das nicht, da nicht zuständig (da kein Mitglied).
Welche andere Behörde oder zuständige Stelle kann die Bescheinigung ausstellen?
Danke!