EU Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

Hallo,

als Selbstständiger, der kein Gewerbe angemeldet hat (erbringt nur Dienstleistungen) gehört man keiner Kammer (IHK,HWK etc…) an.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland wird nun durch eine ausländische Behörde eine Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften benötigt.

Die hiesige IHK macht das nicht, da nicht zuständig (da kein Mitglied).

Welche andere Behörde oder zuständige Stelle kann die Bescheinigung ausstellen?

Danke!

ähm…
Hallo.

als Selbstständiger, der kein Gewerbe angemeldet hat (erbringt
nur Dienstleistungen) gehört man keiner Kammer (IHK,HWK etc…)
an.

Was denn für Dienstleistungen? Sprich: Ist „man“ Freiberufler?

Oder heißt das, „man“ betreibt wissentlich Schwarzarbeit und Hinterziehung von Steuern und Sozialleistungen und möchte von einer Behörde dann auch noch einen Persilschein für Europa bekommen?

verwirrte Grüße
Christian

Hi,

Was denn für Dienstleistungen? Sprich: Ist „man“ Freiberufler?

Ist ein Astrologe ein Freiberufler? Ich bin auch darüber schon gestolpert, aber wo würdest du einen Schamanen einordnen? Gewerblich? Freiberuflich?
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…
Nicht zu den freien Berufen gehören z. B. die Ausübung eines Gewerbes, der Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft, die Verwaltung eigenen Vermögens und die selbständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher.
Ulrich, ebenso ratlos

Hallo,

Astrologie kann wohl beides sein, je nach Schwerpunkt:

http://www.astrologie.de/forum/10-vorne-f8/astrologe…

Schamane fällt wohl in der Tat unter Freiberuf, weil mit dem Heilpraktiker vergleichbar?

Grüße
Christian

Danke für die Rückmeldungen

Es geht um einen Freiberufler, weder Schamane noch Astrologe im Freiberuf.

Auch geht es nicht um Schwarzarbeit, alles koscher.

Also welche Behörde / zuständige Stelle kann mir anhand meiner Zeugnisse dieses Formular bestätigen?

Hallo nochmal.

Dann nichts für ungut. :smile:

Nach kurzem Recherchieren dürfte es aber schwierig sein, da nur HWKs und IHKs die „EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten“ ausstellen, da diese, so weit ich das sehe, nur handwerkliche/handwerksähnliche Tätigkeiten bescheinigen…und Handwerk und Freiberuf schließen sich nun mal gegenseitig aus bzw. handwerkliche Tätigkeiten können kein Freiberuf sein.

Der „normale“ Weg wäre somit: Gewerbe statt Freiberuf und Anmeldung bei IHK/HWK.

Gruß
Christian

Der ‚Einheitliche Ansprechpartner‘ sollte passen
Hi,

Es geht um einen Freiberufler, weder Schamane noch Astrologe
im Freiberuf.

Das war ja nur eine Vermutung.

Auch geht es nicht um Schwarzarbeit, alles koscher.

Das geht klar.

Also welche Behörde / zuständige Stelle kann mir anhand meiner
Zeugnisse dieses Formular bestätigen?

Schau mal für Sachsen: http://www.ea.sachsen.de/

_Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen

Der Einheitliche Ansprechpartner ist Ihr »Einziger Ansprechpartner« bei

jeder Unternehmensgründung im Gebiet des Freistaates Sachsen,
grenzüberschreitenden Dienstleistungen,
Wechsel in die Selbstständigkeit,
Gründung eines Handwerksbetriebs oder
Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit._

Das könnte doch für dich passen. Die nennen sich „Einheitliche Ansprechpartner“ und sind hier http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de/DLR/Navig… verzeichnet.

Ulrich