EU - Betrug bei Arbeitslosengeld II

Hallo,

gestern bei „ZDF.reporter“:
http://www.click2day.com/TV_Kino/2005
"Gesetzeslücke und fehlende Kontrolle erleichtern Betrug beim Arbeitslosengeld II.

In ihrer 150. Sendung berichten die „ZDF.reporter“
am Mittwoch, 3. August 2005, 21.00 Uhr, unter anderem über
gravierende Gesetzeslücken und fehlende Kontrollen bei Hartz IV.

So haben Recherchen des ZDF-Magazins ergeben, dass EU-Bürger gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland und in ihrem Herkunftsland beziehen können, weil kein Datenabgleich zwischen den nationalen Behörden stattfindet.

In einem konkreten Fall können die „ZDF.reporter“ zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die
sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden.

Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.

Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die – auch nur theoretische – Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat."

Ich habe die Sendung gesehen.
Hammerhart.
Der Antrag für Arbeitslosengeld II. wurde bei einer Filiale der deutschen Arbeitsagentur, für den Franzosen anstandslos durchgewunken.

Die Anträge deutscher AN würden dagegen erst genau geprüft werden - hieß es.

Wahnsinn!

Gruß
karin

Auch hallo.

http://www.click2day.com/TV_Kino/2005

der link funktioniert nicht…
Siehe http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html

Die Anträge deutscher AN würden dagegen erst genau geprüft
werden - hieß es.

Und wie läuft es in den anderen EU Ländern ab ? Werden Nicht-Einheimische dort auch so bevorzugt behandelt ?
Davon mal abgesehen: warum sollte ein ALG-Bezieher in ein fremdes Land ziehen ? Speziell, wenn er/sie es finanziell nicht so dicke hat.

mfg M.L.

Auch hallo.

Und wie läuft es in den anderen EU Ländern ab ? Werden
Nicht-Einheimische dort auch so bevorzugt behandelt ?

Ist es unser Problem,ob die Betrugsmöglichkeiten in anderen Ländern ebenso gegeben sind wie hier?

Davon mal abgesehen: warum sollte ein ALG-Bezieher in ein
fremdes Land ziehen ? Speziell, wenn er/sie es finanziell
nicht so dicke hat.

Tja - mit ein bißchen Phantasie kann ich mir da so einiges vorstellen…

Ein wenig aide sociale in Frankreich,dazu etwas ALGII Deutschland, ein bißchen werklosensteun in Holland und vielleicht noch das eine oder andere Pfund welfare in England ,dazu der „Verdienst“ aus der Untervermietung diverser nicht selbst genutzter Wohnungen,die ja jeweils auch bezahlt werden…

…und man sieht was von der Welt…

Gruß Ango

Hallo, Markus

Davon mal abgesehen: warum sollte ein ALG-Bezieher in ein
fremdes Land ziehen ? Speziell, wenn er/sie es finanziell
nicht so dicke hat.

er muss ja nicht wirklich in ein fremdes Land ziehen.
Es genügt, wenn er zusätzlich zu Sozialleistungen aus seinem Herkunftstland, Sozialleistungen in Deutschland beziehen kann.

Der Witz an der Sache ist doch, dass EU-Bürger gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland und in ihrem Herkunftsland beziehen können, weil kein Datenabgleich zwischen den nationalen Behörden stattfindet.

Gruß
karin

Hi,

das schöne ist, daß die gleichen Leute, die sich über fehlenden Datenabgleich zwischen den EU-Staaten beschweren, auf die Barrikaden gehen, wenn die Daten zwischen Einwohnemelde-, Sozial- und Arbeitsämtern bzw. Arbeitsagenturen abgeglichen werden. Da wird dann gleich wieder Spitzelei seitens des Staates unterstellt.

Gruß,
Christian

RMI

In einem konkreten Fall können die „ZDF.reporter“ zeigen, dass
einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die
sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro
monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus
Miete ausgezahlt wurden.

Hallo,

Le bénéficiaire du RMI doit remplir les conditions suivantes :
* avoir plus de 25 ans ou avoir au moins un enfant à charge ;
* s’engager à signer un contrat d’insertion dans les trois mois de la première allocation ;
* résider en France et disposer de justificatifs de séjour réguliers depuis au moins 5 ans ;
* ne pas être élève, étudiant ou stagiaire ;
* disposer de ressources inférieures à un plafond fixé par décret.

Da hat dann wohl jemand geschlampt beim AAmt. Er kann ja nicht in D und in F gemeldet sein.

Gruß
Sticky

Die Anträge deutscher AN würden dagegen erst genau geprüft
werden - hieß es.

Ist doch wohl logisch: würde jeder hergelaufene deutsche Popanz auch gleich Kohle bekommen, wäre ja für den Franzmann nix mehr da!

Wahnsinn!

Gruß

Veritas

Hallo Karin,

eigentlich will doch von unseren Eurokraten das doch gar keiner wissen. Das gleiche Problem steht doch seit Jahren mit der Anerkennung des Asylstatus. Das es dabei eine große Anzahl von schon mehrfach abgelehnten bzw. kriminellen Elementen gibt, ist zwar allgemein bekannt, aber darüber reden geschweige denn etwas dagegen unternehmen will keiner. Die Erfassung von Asylbewerbern mittels Fingerabdrucksystem verstößt ja gegen „die Menschenwürde“. Will man bei den Amerikanern einreisen, ist das aber ganz anders. Und andere Staaten gehen da relativ radikal vor: Australien und Kanada: Ohne finanziellen Background und/oder eine im jeweiligen Land gesuchte Berufsausbildung - keine Chance. Und Dominikanische Republik? Erstens Nachweis, wovon man im Land leben möchte (Offenlegung der finanziellen Basis), Besuch in der Hauptstadt mit Vorstellung bei den zuständigen Behörden mit aktuellem Lungen- und AIDS-Test (damit keiner zusätzlich TBC und AIDS einschleppt). Und nach einer bestimmten Zeit (z. Z. glaube ich 2 Jahre): Das ganze noch einmal, um den dauernden Aufenthalt bewilligt zu bekommen. Und alle Gespräche bei den Behörden werden in Landessprache geführt. Aber wir mühen uns ab, den hier Geborenen in der 3. Generation endlich die Landessprache beizubringen, finanzieren ein Förderprogramm nach dem anderen und müssen uns immer noch vorhalten lassen, das wäre nicht ausreichend. Meine Meinung: Leistungen im ALG II nur für Leute, die effektiv auch in die Pflichtversicherung eingezahlt haben, auf EU-Ebene also auch im jeweiligen Herkunftsland. Wenn es dort so etwas nicht gibt, dann muß nicht unser Steuerzahler dafür blechen.M.P.