Die EU ist ein rein wirtschaftliches Bündnis,
Was ein Quatsch! der wirtschaftspolitische Antei ist sicherlich enorm und in den Bereichen Wirtschaftspolitik und Finanzen mekren wir es am deutlischsten. Aber wir haben den freien Personen Verkehr, ein „fast einheitliches“ Asylrecht…, eine Annäherung in der Justiz. ich darf, wenn ich in Frankreich wohne an den kommunalwahlen teilnehmen… (rein wirtschaftlich…)
in welchem die
Interessen der Bevölkerungen aufgrund der unterschiedlichen
Wirtschaftsräume gegeneinander ausgespielt werden.
ja klar, am besten sind die USa oder China noch die drahtzieher, damit europa ja nicht wieder eine globale Stellung bekommt…
Zum großen
Teil ist die EU-Verfassung eine komprimierte Form der
verschiedenen Verträge, welche die Staaten im Laufe der Jahre
für Wirtschafts- und finanztechnische Fragen abgeschlossen
haben (Maastricht, Amsterdam, Rom usw.).
Miep! Zum großen Teil regelt die Verfassung den Verwaltungstechnischen Aufbau der Organe der EU und stellt demokratische Beziehungen zwischen Ministerrat, Kommission und Parlament (usw) her. Reglet den Geltungsbereich der EU-Verordnungen und stellt diese ein für alle Mal vor nationales Recht!
Damit sollten
wirtschaftliche Belange in den Verfassungsrang gehoben werden.
(Was nur den reichen dienlich ist) Das Veto der Niederlande
und Frankreichs hat das verhindert.
Das ist nicht wahr! Also entweder nicht richtig zugehört oder bewusst die Hälfte weggelassen! Manchmal ist es hilfreich mehrere Quellen zur Hilfe zu nehmen! Ferner darf ich darauf hinweisen, dass die BRD als größte Volkswirtschaft Europas und 3. größte der Welt sehr wohl zu den reichen gehört! und wenn man es daran fest macht ist die eu eh, der club der reichen!
Nun will Merkel während
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft das Thema neu beleben.
Eine ihrer Empfehlungen wird wohl lauten, keine Volksbefragung
zur Verabschiedung der Verfassung durchzuführen, um die
Annahme nicht zu gefährden. Deutsches GrundGesetz Artilel 146,
wehren Sie Sich.
Menno,
Müsste dann aber nicht auch im GG drinstehen, dass Volksbefragungen nötig sind?!In Frankreich geht das nicht anders, wenn so etwas grundsätzliches beschlossen wird, dann muss in Frankreich eine Volksbefragung stattfinden und ich würde behaupten weder Frankreich noch die Niederlande hätten eine Volksbefragung (Geschweigeden eine Abstimmung) durchgeführt, wenn sie nicht von der eigenen Verfassung dazu gezwungen worden wären!
Deutsches GrundGesetz Artilel 146,
wehren Sie Sich.
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und was jetzt?! Große Revolution?! Es sind doch eh nur " eine komprimierte Form der
verschiedenen Verträge"!