EU fragen

Servus leute!

Ich habe ein paar fragen zur EU und ich finde im Internet nicht das richtige!

Also meine fragen:

  1. Kann die EU anderen Länder vorschriften machen?
  • Erläuterung: Es ist ja so das Bundesrecht bricht Landesrecht kann auch die EU Bundesrecht brechen?
  1. Könnte die EU ein Land vorschrieben die Regierung aufzulösen?
  • Erläuterung: Das die EU sagt z.b. zu Österreich oder so „löst eure Regierung auf und Österreich wird von der Eu gesteuert!“
  1. Die EU ist ja eine Gemeinschaft mit Politischen vertrettern, ist es dort auch so das es dort Patein gibt? Wie im Bundestag?

Das wären meine fragen!

Ich Danke euch schon mal im vorraus, das ihr euch gedanken darüber macht!

Gruß
Markus

Hi,

  1. Kann die EU anderen Länder vorschriften machen?
  • Erläuterung: Es ist ja so das Bundesrecht bricht Landesrecht
    kann auch die EU Bundesrecht brechen?

Ja, und zwar direkt über Verordnungen und ein wenig indirekt über Richtlinien. Dann gibt es noch Beschlüsse und Stellungnahmen, die mehr oder weniger Einfluss auf die Mitgliedsstaaten haben.

  1. Könnte die EU ein Land vorschrieben die Regierung
    aufzulösen?
  • Erläuterung: Das die EU sagt z.b. zu Österreich oder so
    „löst eure Regierung auf und Österreich wird von der Eu
    gesteuert!“

Nein, die EU hat nicht für alles Kompetenzen.

  1. Die EU ist ja eine Gemeinschaft mit Politischen
    vertrettern, ist es dort auch so das es dort Patein gibt? Wie
    im Bundestag?

Es gibt mehrere Organe in der EU, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Der Europäische Rat (nicht zu verwechseln mit dem Europarat!), die Europäische Kommission und das Europäische Parlament. Und ja, es gibt auch sog. Europaparteien, die aus Zusammenschlüssen verschiedener nationaler Parteien bestehen.

Grüße,
Lurchi

Hallo, kleine Ergänzungen:

  1. Könnte die EU ein Land vorschrieben die Regierung
    aufzulösen?
  • Erläuterung: Das die EU sagt z.b. zu Österreich oder so
    „löst eure Regierung auf und Österreich wird von der Eu
    gesteuert!“

Nein, die EU hat nicht für alles Kompetenzen.

Das geht ja auch nicht innerhalb Deutschlands. Zwar bricht Bunderecht Landesrecht, aber das bedeutet nicht, dass die Länder die Bereiche, für die sie zuständig sind, nicht selber regeln dürfen. Der Bund hat in diesen Bereichen kein Einspruchsrecht. Auch die Landesverfassungen sind Landessache. Der Bund gibt nur (ich hoffe, ich irre hier nicht) im Grundgesetz allgemeine Regeln vor (demokratisch muss die Verfassung sein z. B.).

  1. Die EU ist ja eine Gemeinschaft mit Politischen
    vertrettern, ist es dort auch so das es dort Patein gibt? Wie
    im Bundestag?

Es gibt mehrere Organe in der EU, die an der Gesetzgebung
beteiligt sind. Der Europäische Rat (nicht zu verwechseln mit
dem Europarat!), die Europäische Kommission und das
Europäische Parlament. Und ja, es gibt auch sog.
Europaparteien, die aus Zusammenschlüssen verschiedener
nationaler Parteien bestehen.

Im Europaparlament gibt es Fraktionen - die Christdemokraten, die Sozialdemokraten etc. Und es gibt die genannten Zusammenschlüsse - EVP (Europäische Volkspartei), SPE (Sozialdemokratische Partei Europas), ELRD, Europäische Grüne etc.

Fraktionen und PArteien können, müssen aber nicht übereinstimmen.

Meines Wissens nach sind die Mitglieder der europäischen Parteien nicht Personen, sondern nationale Parteien - die Mitglieder der CDU sind also nicht Mitglieder der EVP, die CDU selber aber schon.

Grüße,
Bombadil2