Hallo, kleine Ergänzungen:
- Könnte die EU ein Land vorschrieben die Regierung
aufzulösen?
- Erläuterung: Das die EU sagt z.b. zu Österreich oder so
„löst eure Regierung auf und Österreich wird von der Eu
gesteuert!“
Nein, die EU hat nicht für alles Kompetenzen.
Das geht ja auch nicht innerhalb Deutschlands. Zwar bricht Bunderecht Landesrecht, aber das bedeutet nicht, dass die Länder die Bereiche, für die sie zuständig sind, nicht selber regeln dürfen. Der Bund hat in diesen Bereichen kein Einspruchsrecht. Auch die Landesverfassungen sind Landessache. Der Bund gibt nur (ich hoffe, ich irre hier nicht) im Grundgesetz allgemeine Regeln vor (demokratisch muss die Verfassung sein z. B.).
- Die EU ist ja eine Gemeinschaft mit Politischen
vertrettern, ist es dort auch so das es dort Patein gibt? Wie
im Bundestag?
Es gibt mehrere Organe in der EU, die an der Gesetzgebung
beteiligt sind. Der Europäische Rat (nicht zu verwechseln mit
dem Europarat!), die Europäische Kommission und das
Europäische Parlament. Und ja, es gibt auch sog.
Europaparteien, die aus Zusammenschlüssen verschiedener
nationaler Parteien bestehen.
Im Europaparlament gibt es Fraktionen - die Christdemokraten, die Sozialdemokraten etc. Und es gibt die genannten Zusammenschlüsse - EVP (Europäische Volkspartei), SPE (Sozialdemokratische Partei Europas), ELRD, Europäische Grüne etc.
Fraktionen und PArteien können, müssen aber nicht übereinstimmen.
Meines Wissens nach sind die Mitglieder der europäischen Parteien nicht Personen, sondern nationale Parteien - die Mitglieder der CDU sind also nicht Mitglieder der EVP, die CDU selber aber schon.
Grüße,
Bombadil2