Hallo,
schon ein bisschen schwierig zu lesen, was Sie da zusammengeschrieben haben…
Vielleicht auch nur schwierig zu verstehen. Da kann es durchaus zu individuellen Abweichungen kommen.
Meine Frage bezog sich aber auf einen 1999 ausgestellten Kartenführerschein, in dem (in Spalte 11) lediglich eine Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis für LKW > 7,5to eingetragen ist. Die Gültigkeit der Karte selber war bis heute unbegrenzt!
Und das im nachhinein zu ändern ist nicht ok!
Recht ändert sich nun mal. Inzwischen darf ich meine Frau nicht mehr einfach so verkloppen oder verpimmeln, wenn es mir danach ist. Die darf sogar ungefragt einfach irgendeiner Beschäftigung nachgehen. Und wenn es der irgendwann nicht mehr passt, dann kann die sich einfach scheiden lassen und zur Krönung des Ganzen auch noch Unterhalt verlangen. Die kann dann vor Gericht ziehen und bekäme auch noch Recht.
Das gabs früher nicht. Und das gilt auch für all jene, die ihre Frau schon vor diesen Änderungen geheiratet haben. Echt unglaublich. Die hatten nicht mal ein Sonderkündigungsrecht.
Ist halt so. Gesetze ändern sich, jedes Jahr, auch mal rückwirkend.
Daneben denke und hoffe ich, dass dieser erste, äußerst vorsichtige, Schritt noch nicht der letzte war. Es wird soweit kommen, dass man in ferner Zukunft nicht nur alle 15 Jahre antanzt, um eine neue Karte zu kaufen, sondern dass dabei auch gleich noch ein bißchen die körperliche und geistige Eignung geprüft wird.
Das wäre natürlich heute für jeden Politiker in Deutschland, der dies ernsthaft anpacken wollte, das Ende der politischen Karriere. Nicht nur dass damit gegen das geheime Zusatzprotokoll des GG (Bestandsschutz über alles) verstoßen würde. Er würde sich sofort den Unmut einer Bevölkerungsgruppe zuziehen, in der ausnahmlos alle wahlberechtigt sind, die eine sehr große Gruppe darstellt, gar nicht so wahlmüde, wie andere Gruppen ist und die sehr leicht von ihrer Interessenvertretung zu mobilisieren wäre.
In 15 Jahren, wenn es an der Tagesordnung ist, dass Mitglieder dieser Gruppe falschrum auf die Autobahn fahren, Bremse und Gas, gerne auch in Kombination mit Vor- und Rückwärtsgang, verwechseln und in Menschengruppen rasen und dabei auch in nennenswertem Umfang Mitglieder aus der eigenen Gruppe treffen, wird die Aufregung sehr viel kleiner sein. Die Mehrheit wird dann fordern, dass die körperliche und geistige Eignung nicht erst nach einem Unfall mit Todesfolge hinterfragt wird. Und ja, es wird auch dann welche geben, die das gar nicht einsehen. Aber genau das ist ja im Grunde das größte Problem dabei. Die mangelnde Einsicht in körperliche und geistige Defizite. Und auch in 20 jahren wird es noch Leute geben, die feselnfest davon überzeugt sein werden, dass man auf der Autobahn bereits beim ersten Hinweis auf eine Engstelle in die Eisen steigt und sich reindrängelt.
Warum müssen den LKW-Fahrer jetzt schon alle 5 Jahre antanzen? Hat diese Gruppe eine höhere Gesundheitsrisiko als der Rest der Bevölkerung? Nö, aber das ließ sich politisch besser verkaufen. Die Gruppe der Betroffenen war viel kleiner und die derjenigen, die sich ohnehin überall von LKWs gestört fühlt, viel größer und in der oben beschrieben Gruppe gab es praktisch keine Betroffenen.
Politik ist eben immer auch die Kunst des Machbaren. Im Moment ist das die Einführung der 15 Jahresfrist ohne irgendwelche Verlängerungsbedingungen und eine 20 Jahre lange Übergangsfrist für Bestandskunden und der Umweg über die EU.
Die Aufregung hält sich ganz deutlich in Grenzen. Klappt also.
Grüße