EU Führerschein aus England... kann man nun damit fahren oder nicht..?

Hallo,

wenn man sich nun an alle Kriterien, die gefordert werden:

  • Wohnsitz länger min. 185 Tage (England hat kein Melderegister)
  • Fahrverbote Sperrfristen abgelaufen

Kann man dann damit fahren oder nicht…?
Gibt es dazu eine finale Beantwortung?

Hallo

Natürlich ist ein englischer Führerschein in Deutschland gültig.

wenn man sich nun an alle Kriterien, die gefordert werden:

  • Wohnsitz länger min. 185 Tage (England hat kein
    Melderegister)
  • Fahrverbote Sperrfristen abgelaufen

Die Nennung von „England hat kein Melderegister“ deutet aber auf den bekannten Blödsinn mit dem englischen EU-Führerschein ohne Prüfung und ohne Einreise für nur X000 Euro hin - das ist dann einfach nur §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil man den britischen Führerschein nicht rechtmässig erworben hat.

Grüße,
.L

Kann man dann damit fahren oder nicht…?
Gibt es dazu eine finale Beantwortung?

Grundsätzlich ist jede Fahrerlaubnis aus einem EU-Land auch in jedem anderen EU-Land gültig und anzuerkennen wenn die Bedingungen für deren Erwerb erfüllt worden sind.

Hinzuweisen ist aber auch unbedingt darauf das, wenn es in Deutschland eine MPU-Auflage vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gibt, diese Auflage auch weiterhin uneingeschränkt gilt. In diesem Fall darf man in Deutschland nicht fahren.

Gruß Crack

Der EuGH hat doch aber anders entschieden?

Kann man sich in England nicht seine Fahrerlaubnis neu erteilen lassen?

Hallo,

um in Großbritannien erstmalig eine Fahrerlaubnis zu erhalten,muss man mindestens 17 Jahre alt sein und ein Bürger des Britischen Empire sein.

Dieses ist durch den neuen Biometrischen Reisepaß nachzuweisen.

Alternativ steht für britische Staatsbürger auch die unserem Personalausweis ähnliche
identity card als Nachweismöglichkeit offen,aber nur wenn sie ebenfalls bereits
mit den Biometrischen Nachweisen ausgeführt ist.

Wie die Führerscheindaten werden auch die Paßdaten an einer zentralen Stelle gespeichert.

Dann nenne mal eine Quelle für diese „andere“ Entscheidung. Bzw. lies Dir durch, was genau darin steht und nicht nur, was Du daraus lesen möchtest.

Der EuGH hat doch aber anders entschieden?

Da verweise ich mal auf die 3. Führerschein-Richtlinie der EU Artikel 11
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein3…

und auf § 28 FeV Abs.4 Punkt 3 und Abs.5
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html

Kurz gefasst: So lange wie die deutsche Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangt besteht auch eine Nutzungsuntersagung für jede ausländische Fahrerlaubnis.

Gruß Crack

abend,

und ein Bürger
des Britischen Empire sein.

wer sagt das?

Seit wann muß ich Staatsbürger sein?

Dieses ist durch den neuen Biometrischen Reisepaß
nachzuweisen.

das heißt als Ausländer darf ich keinen Führerschein machen?

Bitte wie immer einfach nicht schreiben wenn man es nicht weiß.

OK?

RS99

Alternativ steht für britische Staatsbürger auch die unserem
Personalausweis ähnliche
identity card als Nachweismöglichkeit offen,aber nur wenn
sie ebenfalls bereits
mit den Biometrischen Nachweisen ausgeführt ist

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  1. Mein Anwalt hat mir das gestern bestätigt.

Mit Urteil vom 26.04.2012 hat der EuGH (Az. C-419/10) erneut ausgeführt, dass sich die Inlandsbehörde auch nicht auf die 3. FS. Richtlinie und die insoweit verfassungswidrig umgesetze deutsche FahrerlaubnisVO berufen kann, um eine MPU durchzudrücken. Erfüllt der Erwerber die Kriterien des Auslands, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, sind der Inlandsbehörde für Umstände vor dem Erwerb die Hände gebunden. Andernfalls könnte die deutsche Behörde nämlich erreichen, dass jemand nie mehr einen Führerschein erhalten kann. Das ist mit EU-Recht nicht vereinbar! Letztlich ist das Urteil des EuGH der „Tod der MPU“!

Hallo,

eine MPU kann gem. dem fraglichen Urteil nicht gefordert werden.

Aber die in D erteilte Sperrfrist muß abgelaufen sein. Vgl. die Randnummern 19+20 zur Ausgangssituation und, um es kurz zu machen, die Randnummer 74 des Urteils.

Es soll ja Leute geben, die sich mit einem Führerschein des Landes X auf deutschen Straßen bewegen, obwohl sie noch innerhalb der Sperrfrist sind. Denen blüht Ungemach.

Gruß
vdmaster

  1. Mein Anwalt hat mir das gestern bestätigt.

Dann verlass Dich auf seine Aussage und zieh das so durch. Er kann Dir ja dann sicher weiter helfen wenn Du Schwierigkeiten mit der Anerkennung hast, damit verdient er ja sein Geld…

  1. Andernfalls könnte die deutsche Behörde nämlich erreichen,
    dass jemand nie mehr einen Führerschein erhalten kann.

Wieso?
Man muss nur die MPU bestehen, dann steht einer Neuerteilung nichts mehr im Weg.

Hier noch etwas Lesestoff: http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsuntersagung

Gruß Crack

Wenn das NICHT gehen würde…
…dann würde sich Deutschland ja über geltendes EU Recht hinwegsetzen!

Wenn das NICHT gehen würde…
…dann würde sich Deutschland ja über geltendes EU Recht
hinwegsetzen!

Dann verstehe ich nicht aus welchem Grund die Frage gestellt wurde wenn man denkt die Antwort selbst zu wissen.

Gruß Crack

Hallo,

da du ja allwissend bist,brauche ich dir ja nicht die ganzen EU-Reglements und nationalen Gesetze dazu aufführen.

Nur für die geneigte Leserschaft hier das ganze in Kurzform:

GB hat nur konsequent die Forderungen der EU umgesetzt,nämlich

…jeder Bürger der EU sollte einen ordentlichen Wohnsitz haben

(im deutschen als Hauptwohnsitz bekannt)

…und nur dort solle die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erfolgen.

Nach Ausländern (Bürger von Staaten außerhalb der EU oder des UK) war nicht gefragt.

Hallo,

genau um so eine Untersagung ging es im fraglichen Urteil des EuGH. Diese ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die deutsche Behörde muß den im Ausland gemachten Führerschein akzeptieren. Lediglich ein befristetes Fahrverbot muß bereits beendet sein.

Vgl. auch die Fußnote im Wiki-Artikel, die sich auf ein Urteil des BVerfG aus 2008 bezieht. Das Urteil des EuGH stammt aus 2012. In diesem Fall bricht EU-Recht das deutsche Recht.

Gruß
vdmaster

Und, um es noch komplexer zu machen
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuel…

Die letzten beiden Absätze. Aus dem letzten kann entnommen werden, dass der Führerschein nur dann nicht in D anzuerkennen ist, falls nach Erteilung dieses Führerscheins Verkehrsstraftaten begangen wurden, aus denen sich eine mangelnde Fahreignung ergibt.

Gruß
vdmaster

Abend,

ich mach mir mal wieder die Mühe und antworte Dir.

Ich habe auf folgendes von Dir geantwortet:

um in Großbritannien erstmalig eine Fahrerlaubnis zu erhalten,muss man mindestens 17 :Jahre alt sein und ein Bürger des Britischen Empire sein.

Hier schreibst Du selbst, dass man eine britische Staatsbürgerschaft benötigt um den Führerschein zu bekommen.

Also bevor Du selbst von lesen und verstehen schreibst, dann solltest Du vielleicht lesen und verstehen was Du selbst schreibst, bevor Du es absendest.

da du ja allwissend bist,brauche ich dir ja nicht die ganzen
EU-Reglements und nationalen Gesetze dazu aufführen.

Hab ich nicht behauptet ich habe nur auf den s…n von Dir geantwortet.

…jeder Bürger der EU sollte einen ordentlichen Wohnsitz haben

(im deutschen als Hauptwohnsitz bekannt)

…und nur dort solle die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erfolgen.

Womit Du ja nun selber schreibst, dass Du vorher s…inn geschrieben hast.

RS99

3 Like

genau um so eine Untersagung ging es im fraglichen Urteil des
EuGH. Diese ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die deutsche
Behörde muß den im Ausland gemachten Führerschein akzeptieren.
Lediglich ein befristetes Fahrverbot muß bereits beendet sein.

Vgl. auch die Fußnote im Wiki-Artikel, die sich auf ein Urteil
des BVerfG aus 2008 bezieht. Das Urteil des EuGH stammt aus
2012. In diesem Fall bricht EU-Recht das deutsche Recht.

Da fragt man sich doch aber warum der deutsche Gesetzgeber die Fahrerlaubnisverordnung mit ihrem umstrittenen §28 nicht in dieser Richtung geändert hat?
Die aktuelle Fassung der FeV kam erst am 19.01.2013 heraus, also gut 9 Monate nach diesem Urteil. Man erlässt doch keine Gesetze die nicht wirksam sein können, oder?

Gruß Crack

Hallo!

Man erlässt doch keine
Gesetze die nicht wirksam sein können, oder?

Oja, das kommt sogar gar nicht mal zu selten vor. Nationale Gesetzgeber (und Verordnungsgeber) weisen öfters mal eine ziemlich hohe Belehrbarkeitsresistenz auf

Gruß
Tom