Hallo,wer weiss es genau…?habe in deutschland mpu auflage,bin beim 1.mal durchgefallen,nun habe ich gelesen,dass EuGericht entschied das EU schein(z.b. aus polen oder tschechei…)anerkannt werden muss!wenn man zweitwohnsitz in dem Land hat.wie ist die rechtslage genau??!
stimmt.
Tagesschaubericht und Urteil hier
http://www.mein-neuer-fuehrerschein.de/index.php
Hallo,wer weiss es genau…?habe in deutschland mpu auflage,bin
beim 1.mal durchgefallen,nun habe ich gelesen,dass EuGericht
entschied das EU schein(z.b. aus polen oder
tschechei…)anerkannt werden muss!wenn man zweitwohnsitz in
dem Land hat.wie ist die rechtslage genau??!
Genau, gibt es in der deutschen Rechtssprechung nicht
Zum einen trifft die folgende Seite so ziemlich meine Erfahrungen:
http://www.anwaltundrecht24.de/2726/hat-ein-eu-fuhre…
Zum anderen ist es nach meinen Informationen meiner Klienten so, das falls eine Führerscheinsperre in der BRD besteht auch mit einem ausl. FS nicht gefahren werden darf. Das heißt nicht autom. das der ausl. FS nicht anerkannt wird. Somit ist es nicht „strafbar“
Achtung, dies ist keine Rechtsberatung, sondern dies ist nur eine Information die ich von meinen Klienten, aus der Presse und em Internet zusammengetragen habe.
Die deutschen Gerichte arbeiten halt unterschiedlich.
Falls Du Hilfe bei der MPU brauchst einfach mal per PN melden.
Gruß
moin moin,
das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass ein EU Führerschein gültig ist, wenn der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt mindestens 185 Tage im Jahr tatsächlich im Ausland ist.
Die Behörden insbesondere die Staatsanwaltschaften werden beauftragt, alle Angaben dazu über die Botschaften im Ausland zu prüfen.
Lebensmittelpunkt bedeutet, dass jedes Jahr aufs neue der Aufenthalt nachgewiesen werden muss.
Lebensmittelpunkt bedeutet auch, dass im Ausland dann Steuern und Abgaben gemacht werden.
Lebensmittelpunkt bedeutet auch, dass in Deutschland keine Bezüge über Krankengeld, Sozialversicherungen oder sonstige Leistungen gezahlt werden.
Wird gegen diese Auflagen verstoßen, dann gibt es große Probleme mit den Behörden, die bis zum vorsetzlichen Betrug und erschleichen von Leistungen gehen, die dann auch zurück zu zahlen sind.
Die dann ausgestellte EU Fahrerlaubnis wird dann für Deutschland ungültig erklärt so dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis diesen EU Führerschein nur im EU Ausland benutzen darf.
DER UNTERSCHIED IST Führerschein und FAHRERLAUBNIS
Besser die MPU machen, sich darauf vorbereiten und dann ist es gut.
mfg
mpu24:
Hallo,wer weiss es genau…?habe in deutschland mpu auflage,bin
beim 1.mal durchgefallen,nun habe ich gelesen,dass EuGericht
entschied das EU schein(z.b. aus polen oder
tschechei…)anerkannt werden muss!wenn man zweitwohnsitz in
dem Land hat.wie ist die rechtslage genau??!
hallo Vilema,wenn dir die fahrerlaubnis entzogen wurde,vermutlich wegen alkoholproblem und ein ngatives MPU-gutachten vorliegt, dann wird ein ausländischer Führerschein jedenfalls in Deutschland nicht anerkannt.spare dir das geld für polen oder andere länder und löse lieber dein problem hier.