EU Gesetzgebung / EU-Außenpolitik

Liebes Wer-weiss-was-Forum,

ich arbeite zurzeit an einem Referat über die der EU - gestern und heute im Vergleich.
Dabei trat folgendes Problem auf:

Ich erkenne den Unterschied nicht zwischen einem Gesetz und einem Beschluss. Bis dato dachte ich immer, Beschlüsse wären eine Vorgabe an die Mitgliedsländer, die diese dann per Gesetz umsetzen.
Sind die Verordnungen der EU die europäischen Gesetze?
Sind Verordnungen und Beschlüsse das Gleiche?
Ist es so, dass die Beschlüsse/Verordnungen der EU zu Gesetzen in den Ländern werden?
Oder stehen die Beschlüsse/Verordnungen der EU über den Gesetzen der Mitgliedsländer?

Dann habe ich noch eine Frage zur europäischen Außenpolitik vor dem Lisabon-Vertrag:
Heute wird die EU durch die Lady Ashton vertreten. Vor 2009 gab es keinen Außenminister mit Rechtskraft - wie funktionierte damals die Außenpolitk der EU?
Besonder wichtig ist mir: Wer unterschrieb Verträge für die EU im Bereich der GASP, da die EU in diesem Bereich zu dem damaligen Zeitpunkt keine Rechtsfähigkeit besaß?

Für eine Antwort danke ich Ihnen bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Beneteau

Im Bereich der EU Gesetzgebung gibt es Richtlinien und Verordnungen.
Beide werden auf Verschlag der Kommission, nach Beratung im Parlament (EP) im Rat (der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) beschlossen. (ein relativ langwieriger Prozess)
Die Verordnungen erlangen soforte Gesetzeskraft in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die Richtlinien müssen in den Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei gibt es in der Regel einen gewissen Spielraum (einen Korridor), so dass eine umgesetzte Richtlinie nicht in allen Mitgliesstaaten gleich ist.
Die europäische Außenpolitik ist von je her eine unbefriedigende Angelegenheit.
Die nationalen Interessen sind häufig nicht unter einen Hut zu bringen - das wird auch Lady Ashton noch erfahren.
Vor Lissabon ging das so: In einer Krisensituation mußten die Staats- und Regierungschefs erst mal einen sogenannten „Gemeinsamen Standpunkt“ formulieren, bevor sie beschlossen, was sie eigentlich machen wollten. Das dauerte und ging dann manchmal auch in die Hose. (siehe Balkankrise. Sehr ärgerlich)
Lady Ashton sammelt zur Zeit noch ihren Mitarbeiterstab zusammen und man wird sehen, was sie zuwege bringt. Man kann nur hoffen …
Mit freundlichen Grüßen
Barbara von Saary

Hallo Beneteau !

Entschuldige, lese Deine Mail erst heute. Selbst ich muss mich nochmal kurz einlesen, deswegen vorab nur kurz: Die Beschlüsse werden von der EU- Kommission gefällt und gelten für sog. Einzelfallentscheidungen, also immer nur ein Mitgliedsland oder eine entsprechende Gruppe (zB. Fusion von Konzernen)oder einzelne Personen (Berufststände). Diese Beschlüsse sind verbindlich und sind in ihrer Wirkung vergleichbar wie mit einem Exekutivakt einer nationalen Verwaltung, sie stehen aber unter dem EU-Recht.

GASP: Ja, daß war in der Tat ein Problem, da es keinen wirklichen " sichtbaren" Zuständigen gab. In der GASP, die ja auch noch Wirtschaftspolitk miteinschließt waren das die jeweiligen Ministerräte ( der Außenminister, Verteidigugsminister…usw), also jeweils unter dem Vorsitz des Ministers, dessen Land gerade den EU- Vorsitz innehat. Der Europäische Rat, also die Staats und regierungschef hatten und haben noch großen Einfluss und geben somit die Richtung vor.Entscheidungen mussten im Konsens getroffen werden und die Staats und regierungschefs mussten jeweils selbst einem „Rechtsakt“ zustimmen und daher jeder selbst unterzeichen.

Beste Grüße und viel Erfolg !!! Tobias