Liebes Wer-weiss-was-Forum,
ich arbeite zurzeit an einem Referat über die der EU - gestern und heute im Vergleich.
Dabei trat folgendes Problem auf:
Ich erkenne den Unterschied nicht zwischen einem Gesetz und einem Beschluss. Bis dato dachte ich immer, Beschlüsse wären eine Vorgabe an die Mitgliedsländer, die diese dann per Gesetz umsetzen.
Sind die Verordnungen der EU die europäischen Gesetze?
Sind Verordnungen und Beschlüsse das Gleiche?
Ist es so, dass die Beschlüsse/Verordnungen der EU zu Gesetzen in den Ländern werden?
Oder stehen die Beschlüsse/Verordnungen der EU über den Gesetzen der Mitgliedsländer?
Dann habe ich noch eine Frage zur europäischen Außenpolitik vor dem Lisabon-Vertrag:
Heute wird die EU durch die Lady Ashton vertreten. Vor 2009 gab es keinen Außenminister mit Rechtskraft - wie funktionierte damals die Außenpolitk der EU?
Besonder wichtig ist mir: Wer unterschrieb Verträge für die EU im Bereich der GASP, da die EU in diesem Bereich zu dem damaligen Zeitpunkt keine Rechtsfähigkeit besaß?
Für eine Antwort danke ich Ihnen bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Beneteau