Hallo,
in den Nachrichten fiel neulich wieder einmal der Begriff ‚Vorratsdatenspeicherung‘.
Das Gesetz dazu wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, aber es bleibt die Vorgabe aus Brüssel, ein solches Gesetz zu verabschieden. Es droht Ärger aus Brüssel, weil der Beschluss in Deutschland nicht umgesetzt wird.
Damit habe ich ein grundsätzliches Problem.
Gesetze werden in Deutschland vom Bundestag beschlossen. Der ist gewählt. Mit welchem Recht kann eine nicht gewählte EU-Kommisssion unserem Gesetzgebungsorgan vorschreiben, was es zu beschließen hat?
Verstößt das nicht gegen unser Grundgesetz? Wer hat denn solche EU-Verträge unterschrieben, die der EU-Kommission eine solche Befugnis einräumt?
Widerspricht das nicht dem demokratischen Grundgedanken unseres Grundgesetzes, wenn ein nicht demokratisch gewähltes Gremium dem demokratisch gewählten Gesetzgeber Vorschiften macht?
Ich habe ein erhebliches Problem mit dieser Diktatur aus Brüssel, für die ich keine demokratische Legitimation sehe.
Es geht mir dabei nicht vordegründig um dieses eine Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, sondern generell um Vorgaben für die Gesetzgebung. Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten ihrem Gewissen verpflichtet, nicht der EU-Kommission!
Was habe ich hier falsch verstanden?
Gruß Rainer